Steuertipps 2021
38 Haufe Steuerguide 2021 SteuerTipps für Autoren und Journalisten ändert sich prinzipiell nichts am Kleinunternehmer-Status in diesem Jahr. Erst im Folgejahr hat das Überschreiten der Grenze Konsequenzen. Sobald Ihr Vorjahresumsatz 22.000 EUR oder Ihr laufender Umsatz voraussichtlich 50.000 EUR über- steigt, unterliegen Sie der Umsatzsteuer. Ihre Honorare sind dann umsatzsteuerpflichtig. Sie haben die Berechtigung zum Vorsteuerabzug, müssen in Ihren Rechnungen jetzt aber auch Umsatzsteuer ausweisen. Ermittlung des Umsatzes Das Gesetz definiert in § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG den Umsatz, der für die 22.000-EUR-Grenze maßgeblich ist, als „Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer“. Das bedeutet aber nicht, dass Kleinunter- nehmer für die Umsatzermittlung ihren Einnahmen eine fiktive Umsatzsteuer hinzurechnen müssen. Denn bei den Einnahmen von Kleinunternehmern handelt es sich bereits um Brutto-Einnahmen. Wenn Sie „Regelversteuerer“ sind, Ihre Umsätze also der Umsatzsteuer unterliegen, muss die von Ihnen vereinnahmte Umsatzsteuer dagegen dem Nettoumsatz hinzuaddiert werden. Beispiel: Autor B ist Kleinunternehmer und stellt den Verlagen keine Umsatzsteuer in Rechnung. Sein Umsatz 2020 beträgt 21.400 EUR. Da es sich bei den Umsätzen von B bereits um Bruttoumsätze handelt und keine fiktive Umsatzsteuer hinzugerechnet wird, behält B seinen Kleinunternehmer-Status auch für das Jahr 2021. Überschreiten der Umsatzgrenze Liegt Ihr Umsatz als Kleinunternehmer im Jahr 2020 über 22.000 EUR, sind Sie im Jahr 2021 kein Klein unternehmer mehr. Das gilt selbst dann, wenn Sie bereits zu Beginn des neuen Jahres 2021 wissen, dass der Umsatz wieder unter die Grenze von 22.000 EUR fällt (Abschnitt 19.1 Abs. 3 Satz 1 UStAE). Beispiel: Autor M ist bisher Kleinunternehmer. Im Jahr 2020 hat er in größerem Umfang an einem neuen Verlagsprodukt mitgearbeitet und daher einen Umsatz von 22.500 EUR erzielt. Bereits Anfang 2021 ist klar, dass der Umsatz im neuen Jahr maximal bei 16.500 EUR liegen wird. Dennoch ist M 2021 kein Kleinunternehmer mehr, sondern unterliegt der Regelbesteuerung. Für seine Umsätze des Jahres 2021 muss M Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. M muss darüber hinaus unbedingt darauf achten, dass er auf seinen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweist bzw. dass der Verlag die Honorare zzgl. Umsatzsteuer überweist. Liegt der Umsatz 2021 einschließlich Umsatzsteuer nicht über 22.000 EUR, zählt M ab 2022 wieder als Kleinunternehmer.
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