Steuertipps 2021
30 Haufe Steuerguide 2021 SteuerTipps für Autoren und Journalisten 3 Umsatzsteuer Als freiberuflicher Schriftsteller oder Journalist sind Sie gleichzeitig Unternehmer i. S. d. Umsatzsteuer- gesetzes, gleichgültig, ob Sie diese Tätigkeit hauptberuflich oder nebenberuflich ausüben. Ist jemand Unternehmer, ist er dem Grunde nach auch umsatzsteuerpflichtig. Dies bedeutet, dass Sie für Ihre Tätigkeit Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen müssen. Als Selbstständiger kommen Sie mit der Umsatzsteuer auf 2 Wegen in Berührung: zum einen bei Ausübung Ihrer unternehmerischen schriftstellerischen/journalistischen Tätigkeit und zum anderen bei Ihren beruflichen Einkäufen. 3.1 So funktioniert die Umsatzsteuer Von seinen Auftraggebern muss der Unternehmer Umsatzsteuer kassieren (Ausgangsrechnung bzw. Gutschrift) und diese dann an das Finanzamt abführen. An seine Lieferanten, z. B. Buchhändler, muss er Umsatzsteuer bezahlen (Eingangsrechnung), die er sich aber als sog. „Vorsteuer“ vom Finanzamt zurückholen darf. Da die Vertragspartner eines Schriftstellers bzw. Journalisten – die Verlage – eben- falls umsatzsteuerpflichtig sind, tut diesen die zusätzliche In-Rechnung-Stellung der Umsatzsteuer wirtschaftlich betrachtet nicht weh. Denn die Verlage erhalten die von Ihnen berechnete Umsatzsteuer ebenfalls als Vorsteuer vom Finanzamt wieder zurück. Das Umsatzsteuergesetz kennt 2 Steuersätze: • Im Normalfall wird die Umsatzsteuer mit 19 %, dem sog. „Regelsteuersatz“, erhoben. • Leistungen bestimmter Berufsgruppen – dazu gehören Sie als Schriftsteller bzw. Journalist – werden jedoch mit einem ermäßigten Steuersatz von 7 % besteuert (§ 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG). Wichtig: Vom 1.7.-31.12.2020 waren die Umsatzsteuersätze wegen der Corona-Krise auf 16 % bzw. 5 % abgesenkt worden. Von der den Verlagen in Rechnung gestellten 7- bzw. 5-prozentigen Umsatzsteuer können Sie die Ih- nen bei Käufen für Ihr „Unternehmen“ in Rechnung gestellte Vorsteuer abziehen und auf diese Weise vom Finanzamt zurückholen. Der Saldo zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer ergibt die tatsächliche Umsatzsteuer-Zahlung, die an das Finanzamt abzuführen ist (Umsatzsteuer-Zahllast) . Beispiel: Das Honorar von Autor L beträgt im Jahr 2020 5.000 EUR zzgl. 7 % = 350 EUR Umsatzsteuer und 5.000 EUR zzgl. 5 % = 250 EUR Umsatzsteuer. Beim Kauf von Einrichtungsgegenständen für sein Arbeitszimmer, von Schreibmaterial, Druckerpatronen und Fachliteratur usw. werden ihm 2020 Vorsteuerbeträge von 500 EUR in Rechnung gestellt. Die Umsatzsteuer-Zahllast beträgt somit 100 EUR (= 600 EUR ./. 500 EUR).
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