Steuertipps 2021

28 Haufe Steuerguide 2021 SteuerTipps für Autoren und Journalisten 2.5 Steuererklärung, Anlage EÜR und Anlage S Als Freiberufler haben Sie steuerlich zwar einige Freiheiten, Gestaltungs- und Wahlmöglichkeiten. Um die Anlage EÜR kommen Sie jedoch nicht herum. Diese ist für alle Freiberufler Pflicht. Der mit der Anlage EÜR festgestellte Gewinn / Verlust aus Ihrer schriftstellerischen bzw. journalistischen Tätigkeit wird in die Anlage S zur Einkommensteuererklärung übertragen. Selbstständige müssen ihre Einkommensteuererklärung (Hauptvordruck, Anlage S, etc.) inklusive der Anlage EÜR grundsätzlich elektronisch per ELSTER an das Finanzamt zu übermitteln. Ab der Steuererklärung für das Jahr 2020 müssen Sie zusätzlich die neue Anlage Corona-Hilfen aus- füllen und elektronisch abgeben. Damit erklären Sie, ob und wenn ja in welcher Höhe Sie Leistungen aufgrund der Corona-Krise erhalten haben. Eine Ausnahme bezüglich der elektronischen Abgabe gilt nur dann, wenn ein Härtefallantrag gestellt wird und das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten (§ 60 Abs. 4 EStDV) auf die elektronische Form verzichtet. In diesem Fall ist jedoch der Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (d. h. die Anlage EÜR in Papierform) beizufügen (§ 60 Abs. 4 Satz 2 2. Halbsatz EStDV). Mit dem nachfolgenden Berechnungsschema können Sie Ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermitteln. Allerdings dürfen Sie dieses nicht beim Finanzamt abgeben, sondern müssen die Werte in die elektronisch zu übermittelnde Anlage EÜR übertragen.

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