Steuertipps 2021

Haufe Steuerguide 2021 23 Fortbildungskosten Bei einer betrieblichen/beruflichen Fortbildung können Sie die Kosten absetzen, z. B. Seminargebühren, Messebesuche, Tagungskosten. Wird ein Seminar besucht (betrieblich/beruflich veranlasst) und daneben eine private Veranstaltung (privat veranlasst), kann eine Aufteilung der Gesamtaufwendungen in einen abziehbaren betrieblich/ beruflich veranlassten Teil und in einen nicht abziehbaren privat veranlassten Teil vorgenommen werden (BFH, Beschluss v. 21.9.2009, GrS 1/06, BStBl 2010 II S. 672). Von einer solchen Aufteilung ist ausnahmsweise nur dann abzusehen, wenn der eine oder andere Teil von völlig untergeordneter Bedeutung ist. Bei einer untergeordneten betrieblichen/beruflichen Mitveranlassung (< 10 %) sind die Aufwendungen in vollem Umfang nicht als Betriebsausgaben abzieh- bar (BMF, Schreiben v. 6.7.2010, BStBl 2010 I S. 614, Rn. 11). Liegt die private Mitveranlassung unter 10 %, sind die Aufwendungen in vollem Umfang abziehbar, auch die Kosten der Hin- und Rückreise. Geschenke Geschenke an Geschäftsfreunde dürfen Sie als Betriebsausgabe abziehen. wenn es eine betriebliche Veranlassung dafür gibt. Schreiben Sie daher die Art der geschäftlichen Beziehung, den Namen des Empfängers und den Anlass für das Geschenk unbedingt auf den Beleg. Geschenke sind pro Empfänger und Jahr nur bis zur Höhe von 35 EUR als Betriebsausgaben abzugs- fähig (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG). Sie müssen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden. Bei nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Autoren ist die 35-EUR-Grenze als Bruttobetrag zu sehen. Vorsteuerabzugsberechtigte Autoren können die beim Erwerb von betrieblich veranlassten Geschenken in Rechnung gestellte Vorsteuer abziehen, wenn die Aufwendungen für die einem Empfänger im Kalenderjahr zugewendeten Geschenke (Sachgeschenke und andere geldwerte Vorteile) zusammen­ gerechnet 35 EUR (Nettobetrag ohne Vorsteuer) nicht übersteigen und die Aufwendungen für Geschenke gesondert aufgezeichnet wurden. Liegen Sie mit Ihren Geschenken teilweise über der Freigrenze von 35 EUR, müssen Sie die entsprechenden Kosten in der Anlage EÜR als nichtabziehbare Ge- schenke eintragen, wenn Sie zur Abgabe der Anlage EÜR verpflichtet sind oder diese freiwillig abgeben. Kraftfahrzeugkosten Verwenden Sie Ihren zum Privatvermögen gehörenden Pkw auch im Rahmen Ihrer schreibenden Tätigkeit, können Sie die Gesamtkosten, also sowohl die Anschaffungskosten in Form von Abschrei- bungen als auch die laufenden Betriebskosten (Benzin- und Reparaturkosten, Versicherungen usw.) im Verhältnis der beruflichen zur gesamten Nutzung als Betriebsausgaben geltend machen. Nutzen Sie den Pkw über 50 % beruflich, zählt er zum notwendigen Betriebsvermögen. Nutzen Sie den Pkw zu mindestens 10 %, aber nicht mehr als 50 % beruflich, kann er zum sog. gewillkürten Betriebsvermögen gerechnet werden (BFH, Urteil v. 2.10.2003, IV R 13/03, BStBl 2004 II S. 985). Die zeitnahe Aufnahme des Wirtschaftsguts in das betriebliche Bestandsverzeichnis (am besten gleich

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