Steuertipps 2021

Haufe Steuerguide 2021 21 Arbeitszimmer Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind steuerlich absetzbar (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG), wenn • kein anderer Arbeitsplatz für die betriebliche oder berufliche Betätigung zur Verfügung steht (Abzugsbeschränkung auf 1.250 EUR); • das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung darstellt (keine Abzugsbeschränkung, sondern voller Abzug). Praxis-Tipp: Üben Sie Ihre schriftstellerische bzw. journalistische Tätigkeit nebenberuflich aus, steht Ihnen da- für normalerweise kein anderer Arbeitsplatz als das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung. Ihre Arbeitszimmerkosten sind dann bis zu 1.250 EUR absetzbar. Es spielt hier keine Rolle, ob Sie für Ihre Haupttätigkeit einen Arbeitsplatz zur Verfügung haben, denn es wird für jede Tätigkeit einzeln geprüft, ob ein anderer Arbeitsplatz vorliegt oder nicht. Das häusliche Arbeitszimmer muss darüber hinaus nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden. Eine untergeordnete private Mitbenutzung des Arbeitszimmers von nicht mehr als 10 % ist unschädlich (BMF, Schreiben v. 6.10.2017, BStBl 2017 II S. 1320, Rz 3). Die betriebliche / berufliche Nutzung muss danach mindestens 90 % der Gesamtnutzung betragen – dann wird das Arbeitszimmer „so gut wie ausschließlich“ betrieblich / beruflich genutzt. Beträgt die private Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 10 %, sind leider gar keine Arbeitszimmerko- sten abzugsfähig. Eine Aufteilung der Aufwendungen in einen privaten und einen beruflichen Anteil, z. B. 60:40, hat der BFH ausdrücklich abgelehnt (BFH, Beschluss v. 27.7.2015, GrS 1/14, BStBl 2016 II S. 265). Praxis-Tipp: Liegen die Voraussetzungen für den Abzug der Arbeitszimmerkosten nicht vor, können Sie für die Jahre 2020 und 2021 von der neuen Homeoffice-Pauschale profitieren. Für jeden Tag, den Sie ausschließlich zu Hause arbeiten, dürfen Sie 5 EUR absetzen, maximal 600 EUR pro Jahr. Ein „häus- liches Arbeitszimmer“ muss nicht vorliegen, Ihre Arbeit dürfen Sie also auch am Esstisch oder im Wohnzimmer erledigen. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie an diesen Tagen Ihren Arbeitsplatz in der Betriebsstätte (z.B. in der Redaktion) nicht aufsuchen (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG i.d.F. des Jahres- steuergesetzes 2020). Bewirtungskosten Eine Bewirtung von Geschäftsfreunden liegt vor, wenn Sie als Autor aus geschäftlichem Anlass andere Personen zum Essen oder Trinken einladen, z. B. um bereits bestehende Geschäftsbeziehungen zu pflegen oder neue anzubahnen. Die Bewirtung sollte nicht in Ihrer Privatwohnung stattfinden, das ist dem Finanzamt zu privat. Feiern sollten Sie möglichst nur betriebliche Anlässe, so z. B. ein Firmenjubi- läum, eine Preisverleihung oder einen lukrativen Vertragsabschluss. Auch empfiehlt es sich, möglichst keine Freunde, Verwandten und Bekannten einzuladen. Das Finanzamt könnte sonst die betriebliche Veranlassung infrage stellen.

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