Steuertipps 2021

20 Haufe Steuerguide 2021 SteuerTipps für Autoren und Journalisten Anforderungen an den angeschafften Gegenstand Auch der angeschaffte Gegenstand muss verschiedenen Anforderungen genügen. Ist eine Vorausset- zung nicht erfüllt, kann eine bereits vorgenommene Sonderabschreibung vom Finanzamt rückgängig gemacht werden. Die Sonderabschreibung setzt Folgendes voraus: • Das neue oder gebrauchte Wirtschaftsgut muss beweglich und abnutzbar sein und zum betrieblichen Anlagevermögen gehören (§ 7g Abs. 5 EStG). • Das Wirtschaftsgut muss bis zum Ende des auf die Anschaffung folgenden Jahres, zu mindestens 90% betrieblich genutzt werden (§ 7g Abs. 6 Nr. 2 EStG). Beispiel: Autor A erwarb im Juli 2020 einen Bücherschrank für 1.300 EUR. Neben der linearen AfA kann A im Jahr 2020 zusätzlich eine Sonderabschreibung von 20 % von 1.300 EUR = 260 EUR als Betriebs- ausgabe geltend machen. Wichtig: Bei sog. Pool-Wirtschaftsgütern (s. Tz. 2.4.3) gewährt die Finanzverwaltung keine Sonderab- schreibung i. H. v. bis zu 20 % der Anschaffungskosten in den ersten 5 Jahren (BMF, Schreiben v. 30.9.2010, BStBl 2010 I S. 755, Tz. 14). 2.4.7 Nicht bzw. nur beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben Von dem Grundsatz, dass Betriebsausgaben in voller Höhe abzusetzen sind, gibt es einige Ausnahmen. So dürfen z. B. • betrieblich veranlasste Geschenke nur abgezogen werden, wenn die Anschaffungskosten der dem Empfänger im Kalenderjahr zugewendeten Gegenstände 35 EUR nicht übersteigen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG), • geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten nur in Höhe von 70 % der Aufwendungen als Betriebs- ausgaben berücksichtigt werden (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG). 2.4.8 ABC wichtiger Betriebsausgaben Arbeitsverträge mit Ehegatten oder Kindern Unterstützt Sie Ihr Ehegatte oder ein Kind bei Ihrer Berufsausübung, kann diese Mitarbeit steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erfolgt. Den gezahlten Arbeits- lohn können Sie als Betriebsausgaben absetzen. Die Mitarbeit kann auch im Rahmen eines sog. Minijobs erfolgen, was in der Regel steuerlich besonders vorteilhaft ist. Der Grund: Wurde der als Betriebsausgabe abgesetzte Arbeitslohn des Arbeitnehmer- Ehegatten pauschal versteuert, bleibt er bei der gemeinsamen Veranlagung der Ehegatten außer Ansatz. Die Verdienstgrenze für Minijobber liegt bei 450 EUR.

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