Steuertipps 2021
Haufe Steuerguide 2021 19 Wichtig: Aufgrund der Corona-Krise wird diese Investitionsfrist um 1 Jahr verlängert, wenn die Frist im Jahr 2020 endet. Wer also im Jahr 2017 einen Investitionsabzugsbetrag gebildet hatte und bis 2020 hätte investieren müssen, kann die geplante Investition auch erst im Jahr 2021 tätigen, ohne dass der Investitionsabzugsbetrag rückwirkend gestrichen wird (§ 52 Abs. 16 EStG i.d.F. des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes v. 29.6.2020). Für den Investitionsabzugsbetrag gelten diese Voraussetzungen: • Der Steuerpflichtige übermittelt alle Beträge rund um den Investitionsabzugsbetrag (Abzugsbeträge, Hinzurechnungen, rückgängig gemachte Beträge usw.) elektronisch (§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG). • Das Wirtschaftsgut muss mindestens bis zum Ende des Jahres nach der Anschaffung ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden (§ 7g Abs. 1 Satz 1 EStG). Eine Investitionsabsicht und die genaue Bezeichnung des Gegenstands, der angeschafft werden soll, sind nicht erforderlich. 2.4.6 Sonderabschreibung für kleine und mittlere Betriebe Bei neuen oder gebrauchten beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen im Jahr der Anschaffung und den 4 darauffolgenden Jahren zusätzlich zur normalen Abschreibung eine Sonderabschreibung von insgesamt 20 % der Anschaffungskosten geltend machen (§ 7g Abs. 5 und 6 EStG). Praxis-Tipps: • Sie können den vollen Abschreibungsbetrag von 20 % bereits im Anschaffungsjahr absetzen. Das gilt auch, wenn Sie den Gegenstand während des Jahres oder sogar erst im Dezember kaufen. • Sie dürfen die Sonderabschreibung von 20 % beliebig auf verschiedene Jahre innerhalb des 5-Jahres-Zeitraums verteilen. • Genauso gut dürfen Sie die Sonderabschreibung aber auch erst im fünften und damit letzten Jahr geltend machen. Diese Abschreibungsregelung bietet kleinen und mittleren Betrieben eine gute Möglichkeit der Gewinngestaltung : In den ersten 5 Jahren können zusätzlich zur normalen linearen Abschreibung insgesamt 20 % der Anschaffungskosten als Sonderabschreibung geltend gemacht werden, wobei die Gesamtabschreibung die Anschaffungskosten natürlich nicht übersteigen darf. Diese Abschreibungs- vergünstigung kommt für nahezu alle Autoren und Journalisten in Betracht. Begünstigter Personenkreis Unternehmer erhalten die Sonderabschreibung, wenn der Gewinn im Jahr vor der Anschaffung des Wirtschaftsguts nicht mehr als 200.000 EUR betragen hat. Diese Gewinngrenze gilt ab 2020 einheitlich für alle Unternehmen, unabhängig von der Art des Betriebs und der Gewinnermittlungsart. Dabei ist zu beachten, dass Investitionsabzugsbeträge den Gewinn des Vorjahres nicht beeinflussen dürfen. Maßgebender Gewinn ist also der Gewinn, der sich vor Abzug von Investitionsabzugsbeträgen ergibt (§ 7g Abs. 6 EStG i. V. m. § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2020).
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