Steuertipps 2021

Haufe Steuerguide 2021 15 Wichtig: Sie haben (inzwischen wieder) die Wahl zwischen der linearen AfA und der degressiven AfA. Lineare AfA Bei der linearen AfA nach § 7 Abs. 1 EStG ermitteln Sie den jährlichen Abschreibungsbetrag, indem Sie die Anschaffungskosten durch die Nutzungsdauer teilen. Der Abschreibungsbetrag ist also jedes Jahr gleich hoch. Da die Anschaffung normalerweise nicht zum 1.1. eines Jahres erfolgt, ergeben sich für das erste und letzte Jahr meist Abweichungen von diesem Ansatz. Im ersten und letzten Jahr gibt es – je nach Anschaffungsdatum – ggf. nur eine zeitanteilige Abschreibung. Ihnen steht nämlich für jeden Monat 1/12 der Jahres-AfA zu (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Der Monat der Anschaffung zählt immer als ganzer Monat, auch wenn Sie das Wirtschaftsgut erst am Monatsende anschaffen. Unterliegen Ihre Honorareinnahmen der Umsatzsteuer, müssen Sie beachten, dass die Abschreibungen stets von den Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer vorgenommen werden. Die vom Lieferanten in Rechnung gestellte Vorsteuer erhalten Sie ja vom Finanzamt zurück. Beispiel: Autor N hat am 11.7.2020 einen ausschließlich beruflich genutzten Bücherschrank gekauft, dessen voraussichtliche Nutzungsdauer 13 Jahre beträgt. Die Anschaffungskosten betragen 1.040 EUR zzgl. 16 % (= 169,60 EUR) Umsatzsteuer. Variante 1: Die Honorareinnahmen von N unterliegen der Umsatzsteuer. Folge: Die abzugsfähige lineare Jahres- AfA beträgt 1.040 EUR : 13 = 80 EUR. Für das Jahr 2020 stehen N wegen der Anschaffung im Juli nur 6/12 der Jahres-AfA, also 40 EUR zu. Diesen Betrag berücksichtigt er in der Einnahmen-Überschuss- Rechnung 2020 als Betriebsausgabe. Variante 2: Die Honorareinnahmen von N unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer von 169,60 EUR gehört mit zur Bemessungsgrundlage für die Abschreibung. Da die Anschaffungskosten in diesem Fall 1.040 EUR + 169,60 EUR = 1.229,60 EUR betragen, beläuft sich die AfA auf 1.229,60 EUR : 13 = 94,58 EUR jährlich. Für 2020 kann N nur 6/12 der Jahres-AfA, also 47,29 EUR als Betriebsausgabe abziehen. Diesen Betrag trägt er in der Einnahmen-Überschuss- Rechnung 2020 als Betriebsausgabe ein. Degressive AfA Bei der degressiven AfA nach § 7 Abs. 2 EStG (a.F.) wurde ein jährlich gleichbleibender Prozentsatz auf die Anschaffungskosten im Anschaffungsjahr und auf den Restbuchwert der Folgejahre angewendet. Dadurch wurde erreicht, dass die AfA im Erstjahr am höchsten und in den Folgejahren niedriger war. Der gleichbleibende Prozentsatz hing von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ab – er war der Höhe nach begrenzt. Der Höchstsatz der degressiven AfA betrug für Anschaffungen nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2011 das 2,5-Fache des linearen AfA-Satzes, jedoch maximal 25 %.

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==