Steuertipps 2021

Haufe Steuerguide 2021 13 • Sofortabschreibung in voller Höhe und Aufnahme in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis (mit Angabe des Anschaffungsdatums und der Anschaffungskosten) – das Verzeichnis braucht nicht geführt zu werden, wenn die Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind; • Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer; • Poolabschreibung . Hier werden alle Wirtschaftsgüter in einem sog. Sammelposten zusammengefasst und die Anschaffungskosten auf 5 Jahre verteilt, sodass Sie jedes Jahr 1/5 als Abschreibung ansetzen können. Die tatsächliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts laut AfA-Tabelle spielt dabei keine Rolle. Praxis-Tipp: Sie müssen bei der Poolabschreibung für jedes Jahr einen neuen Pool bilden. Die einzelnen Wirt- schaftsgüter führen Sie am besten in einem separaten Anlagekonto, in dem jedes Wirtschaftsgut mit Anschaffungsdatum und -kosten aufgelistet ist. So behalten Sie den Überblick bei den unter- schiedlichen Abschreibungen. Für Wirtschaftsgüter mit einer tatsächlichen Nutzungsdauer unter 5 Jahren , z. B. PC, bedeutet die Poolabschreibung einen Nachteil. Umgekehrt ist die Poolabschreibung vorteilhaft bei einer längeren Nutzungsdauer, etwa bei Büromöbeln mit einer Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle von 13 Jahren. Vorteil- haft bei der Poolabschreibung ist darüber hinaus, dass es für die im Sammelposten zusammengefassten Wirtschaftsgüter im Anschaffungs- oder Einlagejahr den vollen Abschreibungssatz von 20 % gibt, auch wenn die Anschaffung oder Einlage z. B. erst im Dezember erfolgt ist. Beispiel: Autor F hat in 2020 ein Bücherregal für netto 350 EUR erworben. Variante 1: F setzt die Kosten für das Regal in 2020 sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe an (Sofortab- schreibung). Variante 2: Er schreibt das Bücherregal über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 13 Jahren ab. Pro Jahr sind das Betriebsausgaben von rund 27 EUR. Variante 3: F stellt den Betrag von 350 EUR in einen Sammelposten ein. Die Anschaffungskosten verteilen sich dann auf 5 Jahre. In den Jahren 2020 bis 2024 fallen somit Betriebsausgaben in Höhe von je 70 EUR an.

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