Steuertipps 2021

12 Haufe Steuerguide 2021 SteuerTipps für Autoren und Journalisten legen, dass sich eine Zahlung im laufenden Jahr als Betriebsausgabe auswirkt, müssen Sie darauf achten, dass der Betrag auch in diesem Jahr Ihrem Bankkonto belastet wird. 2.4.2 Sofort in voller Höhe abzugsfähige Betriebsausgaben Hierzu gehören z. B. Telefon- und Internetkosten, Büromiete oder Arbeitszimmerkosten, Porto, Toner, Papier, Büromaterial, Fachliteratur usw. Auch die von Ihnen gezahlte bzw. die an das Finanzamt abge- führte Umsatzsteuer zählt zu diesen Betriebsausgaben. Sofort in voller Höhe abzugsfähige Betriebsausgaben sind auch die Anschaffungskosten für abnutz- bare, bewegliche sowie selbstständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. Schreibtisch, Bürostuhl, Schrank, Telefaxgerät, Kopierer, Lampen usw.). Voraussetzung ist, dass deren Anschaffungskosten einen bestimmten Betrag nicht übersteigen (§ 6 Abs. 2 EStG). Für Anschaffungen seit 1.1.2018 liegt die Grenze für diese geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) bei 800 EUR (ohne USt). Dabei gibt es allerdings Besonderheiten zu beachten (s. Tz. 2.4.3). 2.4.3 Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) Besonderheiten gibt es bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) zu beachten (BMF, Schreiben v. 30.9.2010, BStBl 2010 I S. 755). 3 Fälle sind hier zu unterscheiden: 1. Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskosten bis 250 EUR Bei Wirtschaftsgütern, deren Anschaffungskosten nicht mehr als 250 EUR betragen, haben Sie ein Wahlrecht zwischen • Sofortabschreibung (§ 6 Abs. 2 EStG) oder • Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Sie können das Wahlrecht für jedes Wirtschaftsgut individuell in Anspruch nehmen (wirtschaftsgut- bezogenes Wahlrecht). Bei der GWG-Grenze von 250 EUR handelt es sich um einen Nettobetrag , gleichgültig, ob Sie die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen können oder nicht. Beispiel: Autor E kauft im März 2020 einen Bürostuhl mit Anschaffungskosten von 250 EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer = 47,50 EUR. Vorsteuerabzugsberechtigt ist er nicht. Die Anschaffungskosten von 297,50 EUR kann er 2020 sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen. 2. Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskosten über 250 EUR bis zu 800 EUR Bei Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten über 250 EUR bis zu 800 EUR netto können Sie wählen zwischen der

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