Haufe Steuerguide 2014
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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
auch 2013 gab es wieder Steuergesetzesänderungen, wichtige
neue Verwaltungsanweisungen und höchst praxisrelevante finanz-
gerichtliche Entscheidungen. Das alles macht es nicht einfach, den
Überblick über die steuerlichen Änderungen für die Veranlagung
2013 zu bewahren.
Mit vielen Tipps und Hinweisen möchten wir Ihnen daher zeigen,
welche steuerlichen Erklärungspflichten mit Ihrer Tätigkeit als Autor
bzw. Journalist verbunden sind, worauf Sie in Ihrer Steuererklärung
2013 achten müssen und wo Sie Steuervorteile nutzen können.
Abgabefrist für die Einkommen- und Umsatzsteuererklärung 2013
ist der 31.5.2014 (§ 149 Abs. 2 AO). Falls Sie Ihre Steuererklärungen
durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe anfertigen
lassen, wird die Frist allgemein bis zum 31.12.2014 verlängert. Auf-
grund begründeter Einzelanträge kann diese Frist bis zum 28.2.2015
verlängert werden. Eine weitergehende Fristverlängerung kommt
grundsätzlich nicht in Betracht.
Grundsätzlich muss die Umsatzsteuererklärung 2013 in elektronischer
Form übermittelt werden (§ 18 Abs. 3 Satz 1 UStG). Das gilt auch für
die Einkommensteuererklärung, wenn sog. Gewinneinkünfte vorlie-
gen (§ 25 Abs. 4 Satz 1 EStG) sowie für die Anlage EÜR (§ 60 Abs. 4
Satz 1 EStDV). Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung
unbilliger Härten auf eine Übermittlung durch Datenfernübertragung
verzichten (§ 18 Abs. 3 Satz 3 UStG, § 25 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 60 Abs. 4
Satz 2 EStDV i. V. m. § 150 Abs. 8 AO).
Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Arbeiten mit dieser Broschüre.
RA Andreas Dersch
Chefredakteur
Vorwort