Personalmagazin plus Kanzleien

6 Kanzleien im Arbeitsrecht personalmagazin Kanzleien 2025 Die bevorstehenden Herausforderungen im Arbeitsrecht – sind die alten. Nur schwieriger umzusetzen. Von den beiden „Parteien der Mitte“ hat sich gefühlt die konservativere von beiden des Arbeitsrechts entledigt und die andere bekommt – schon wieder, möchte man sagen – das Bundesarbeitsministerium. Von 146 Seiten Koalitionsvertrag sind netto 1,5 Seiten dem Arbeitsrecht gewidmet. Und wir lesen da reichlich wenig. Prognose für das Arbeitsrecht: Stagnation Keine Frage: Themen wie „Wir wollen die Sanitärinfrastruktur auf Park- und Rastplätzen auf Bundesautobahnen mit kostenfreiem Zugang ausbauen“ und „Wir werden das Statusfeststellungsverfahren zügig im Interesse von Selbstständigen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Unternehmen schneller, rechtssicherer und transparenter machen, zum Beispiel auch mit Blick auf die Auswirkungen des Herrenberg-Urteils. “ – sind sicherlich wichtig ja, aber sie nehmen im Koalitionspapier nahezu so viel Platz ein wie das gesamte Arbeitsrecht. Hier rund 300.000 Berufskraftfahrer im Fernverkehr, dort 235.000 Scheinselbstständige, aber was ist mit den 46 Millionen Erwerbstätigen? Das Arbeitsrecht scheint der neuen Bundesregierung keine Herzensangelegenheit zu sein. Oder doch? Vielleicht gerade wegen der wenigen Ausführungen im Koalitionsvertrag? Womöglich wollte man sich nur nicht binden? Das wäre eine pfiffige Idee, wenn man denn auch eine Vorstellung hätte, woher dann die Mehrheiten kommen sollen. Die Befürchtung ist, dass nicht viel passieren wird auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und grundlegende Veränderungen ausbleiben werden. Was kommen wird Zu einigen Themen allerdings haben die Koalitionspartner Vereinbarungen getroffen, auf die wir uns schon einmal einstellen können: Mindestlohn: Die Gewerkschaften haben sich argumentativ mit der „Kaufkrafttheorie“ durchsetzen können: „Die Entwicklung des Mindestlohns muss einen Beitrag zu stärkerer Kaufkraft und einer stabilen Binnennachfrage in Deutschland leisten.“ Vielleicht macht der konservative Koalitionspartner hier gerne mit, weil er weiß, dass von jedem zusätzlich verdienten EUR doch vor allem die Sozialversicherung bedient wird und dann eine nicht unerhebliche Sparrate folgt. Vielleicht also pfiffig. Herausforderung für die Unternehmen: Eher nur am Rande – eine Reihe von Branchen wird unter der Erhöhung des Mindestlohns extrem zu leiden und wenig Überlebenschancen haben. Wer ohnehin weiß, dass er nicht überleben wird, muss sich allerdings auch keinen Herausforderungen mehr stellen – Entschuldigung für diesen Sarkasmus, aber anders kann man das kaum betrachten. Tariftreue: „Unser Ziel ist eine höhere Tarifbindung. Tariflöhne müssen wieder die Regel werden und dürfen nicht die Ausnahme bleiben. Deswegen werden wir ein Bundestariftreuegesetz auf den Weg bringen. Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen werden wir auf ein absolutes Minimum begrenzen.“ Nun, dann müsste schon ein gänzlich anderes Gesetz kommen als der letzte Entwurf der Ampelkoalitionäre. Was ist „der“ Tarif? Insbesondere bei nicht bundeseinheitlichen Vergütungstarifen? Bei Sanierungstarifverträgen, Überleitungstarifverträgen, Haustarifverträgen? Letztere sind alles gültige Tarifverträge, mit meist viel Mühe haben es die Sozialpartner geschafft, hier Unternehmen und Beschäftigte in den Tarif zu bringen – soll nun etwa der im Land des Vergabeverfahrens geltende Tarif der alleinseligmachende sein? Das wäre grob kontraproduktiv! Zudem ist es eine Binsenweisheit, dass Tarifbindung nur durch attraktive Tarifverträge, nicht aber durch gesetzliche Zwangsmaßnahmen erreicht werden kann. Dafür müsste der Gesetzgeber massiv deregulieren, oder zumindest massiv Öffnungsklauseln einführen, um den Tarifpartnern Luft zum Atmen zu lassen. Denn merke: „Tarif“, das ist nicht nur Geld! Aber vielleicht täusche ich mich, in Zeile 1879, weit weit vom Arbeitsrecht entfernt, kann man Modernes Arbeitsrecht lässt den Vertragspartnern und Betriebsparteien mehr Spielräume und muss daher massiv dereguliert werden.

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