Personalmagazin plus Kanzleien

Personalmagazin: Der Einstieg in KIProjekte ist nicht nur eine technische, sondern vor allem eine rechtliche und kommunikative Herausforderung. Unternehmen brauchen Orientierung, um Chancen zu nutzen und Risiken zu vermeiden. Welche arbeitsrechtliche Unterstützung bietet KLIEMT bei der Einführung von KI-Systemen? Michael Kliemt: Unsere Beratung beginnt oft weit vor dem eigentlichen Rollout. Wir helfen Unternehmen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen – insbesondere die Vorgaben der DSGVO und der KI-Verordnung. Dazu gehört die Bewertung von Risiken, die arbeitsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Anwendungen und die Entwicklung von internen Richtlinien für den KI-Einsatz. Markus Janko: Besonders wichtig ist es, die Belegschaft mitzunehmen. Viele Beschäftigte haben Vorbehalte gegenüber KI, sei es aus Sorge um den Arbeitsplatz oder wegen der Blackbox-Problematik. Wir unterstützen dabei, rechtssichere Kommunikations- und Beteiligungskonzepte zu entwickeln – etwa über Betriebsvereinbarungen oder Schulungen. So wird aus einem Technikprojekt ein Transformationsprozess mit der systematischen Schaffung von Vertrauen. Mit KI-Systemen geraten Unternehmen schnell in komplexe Regelungsbereiche: Datenschutz, Diskriminierungsverbot, Mitbestimmung – alles muss zusammengedacht werden. Welche typischen arbeitsrechtlichen Fallstricke sehen Sie bei der praktischen Anwendung von KI in Unternehmen? Markus Janko: Ein häufiger Fehler ist die unreflektierte Nutzung von Systemen, die automatisiert Entscheidungen Einführung, Nutzung und Kontrolle von KI rechtssicher gelingt. Dazu zählen Datenschutzfolgeabschätzungen, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sowie transparente Entscheidungsprozesse. In all diesen Punkten spielen Arbeitsrecht und HR eine erhebliche Rolle. Unser Ziel: Unternehmen dabei zu helfen, KI nicht nur zu erlauben, sondern verantwortlich einzusetzen – und dabei auch HR, Betriebsrat und Führungskräfte frühzeitig und rechtssicher einzubinden. treffen oder beeinflussen. Dabei ist klar: Die Letztverantwortung muss beim Menschen bleiben – etwa bei Bewerbungsprozessen oder Leistungsbewertungen. Art. 22 DSGVO und die Grundsätze der Erforderlichkeit setzen hier enge Grenzen. Wir helfen, den rechtssicheren Rahmen zu definieren – auch bei sensiblen Themen wie Predictive Analytics oder der algorithmischen Steuerung von Arbeitsaufträgen. Michael Kliemt: Ebenso relevant ist der Umgang mit dem Betriebsrat. Die Einführung von KI-Anwendungen ist, bis auf wenige Ausnahmen, mitbestimmungspflichtig – sei es wegen § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG oder im Fall struktureller Änderungen auch über § 111 BetrVG. Wir unterstützen bei der strategischen Gestaltung von Beteiligungsprozessen, zum Beispiel über IT-Cooperation-Agreements oder bei der Auswahl geeigneter Einigungsstellenvorsitzender. Die EU-KI-Verordnung wird Unternehmen zwingen, ihre KI-Systeme zu registrieren, zu klassifizieren oder auch umfassend zu dokumentieren. Das lässt sich nicht „nebenbei“ organisieren. Welche konkreten Schritte empfehlen Sie Unternehmen zur Vorbereitung auf die KI-Verordnung? Michael Kliemt: Unternehmen sollten jetzt prüfen, welche Anwendungen sie bereits einsetzen oder planen – und ob es sich dabei um Hochrisiko-Systeme handelt. Gemeinsam mit unseren Mandanten entwickeln wir Governance-Strukturen, die den neuen Pflichten gerecht werden – von der Schulung über die interne Dokumentation bis hin zur Abgrenzung von Anbieterverantwortung. Markus Janko: Wichtig ist vor allem, Prozesse zu etablieren, mit denen die „ Arbeitsrechtlich durchdachte KI-Projekte sind nicht nur rechtssicher – sie schaffen Vertrauen, Akzeptanz und Zukunftsfähigkeit.“ Michael Kliemt Kliemt.Arbeitsrecht Interview mit Dr. Markus Janko und Prof. Dr. Michael Kliemt 41

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