21 Rechtsprechung „ Wer das Arbeitsrecht allein im Gesetz sucht, der wird es nicht finden.“ Keine Entschädigung für AGG-Kläger bei Rechtsmissbrauch Der Entscheidung des BAG lag der Fall eines männlichen Jurastudenten zugrunde, der sich in größerer Anzahl auf Stellenausschreibungen beworben hatte, in denen explizit eine „Sekretärin“ gesucht war. Erhielt er eine Absage, klagte er wegen Diskriminierung. Geht es einem Kläger lediglich um die Erlangung eines formalen Bewerberstatus, um sodann einen Entschädigungsanspruch geltend machen zu können und so letztlich einen Gewinn zu erzielen, ist der Einwand des Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB begründet und steht dem Entschädigungsverlangen des Klägers entgegen. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. September 2024, Az. 8 AZR 21/24 Für außertariflich Beschäftigte gilt kein Mindestabstand zur höchsten tariflichen Vergütung Die Tarifvertragsparteien können definieren, dass diejenigen Angestellten als außertariflich gelten, deren Gehälter die höchste tarifliche Entgeltgruppe überschreiten. Legt ein Tarifvertrag dabei keinen bestimmten prozentualen Abstand zur höchsten Entgeltgruppe fest, genügt zur Erlangung des Status eines außertariflichen Angestellten jedes – auch nur geringfügige – Überschreiten der höchsten tariflichen Vergütung. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. Oktober 2024, Az. 5 AZR 82/24 Hugo Sinzheimer, als „Vater des Arbeitsrechts“ bezeichneter deutscher Rechtswissenschaftler
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