19 Rechtsprechung Keine Webinarpflicht für Betriebsräte Betriebsräte haben selbst dann das Recht, auf Kosten des Arbeitgebers an einer Schulung in Präsenz teilzunehmen, wenn zum gleichen Schulungsthema zeitgleich eine Online-Schulung angeboten wird und die Präsenzschulung hohe Anreise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten auslöst. Arbeitgeber müssen neben den Schulungsgebühren – ungeachtet der denkbaren Alternative einer keine Zusatzkosten auslösenden Online-Schulung – auch diese Kosten übernehmen. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 7. Februar 2024, Az. 7 ABR 8/23 Keine nachträgliche Kürzung des Urlaubs aus Elternzeit Der Arbeitgeber kann nach einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses im direkten Anschluss an eine Elternzeit Urlaubsabgeltungsansprüche nicht mehr durch Kürzung des Urlaubsanspruchs vermeiden. Lediglich der „Erholungsurlaub“ kann nach § 17 Abs. 1 BEEG vom Arbeitgeber gekürzt werden. Ist der Urlaubsanspruch bereits in einen Abgeltungsanspruch übergegangen, ist eine Kürzung nicht mehr möglich. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. April 2024, Az. 9 AZR 165/23 Betriebsratswahl mit weniger Wahlbewerbern als Sitzen Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmende um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann auch ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden. Es steht der Wirksamkeit der Betriebsratswahl nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerbende für das Betriebsratsamt finden. Dies folgt laut BAG aus § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Diese Bestimmung gibt vor, dass in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmenden, von denen drei wählbar sind, Betriebsräte gewählt werden. Hierin sei der Wille des Gesetzgebers, dass auch ein kleinerer Betriebsrat zustande kommen kann, ausdrücklich erkennbar. Deshalb ist bei der Betriebsratsgröße in der Konstellation von weniger Kandidatinnen und Kandidaten als zu besetzenden Betriebsratssitzen auf die (jeweils) nächstniedrigere Stufe des § 9 BetrVG so lange zurückzugehen, bis die Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern für die Errichtung eines Gremiums mit einer ungeraden Anzahl an Mitgliedern ausreicht. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 24. April 2024, 7 ABR 26/23 Vergütung für Körperreinigungszeiten Auch das Duschen am Arbeitsplatz kann vergütungspflichtige Arbeitszeit sein. Diese immer wieder aufkommende Frage hat das BAG im Fall eines Containermechanikers zugunsten des Arbeitnehmers entschieden. Dies setze aber voraus, dass sich der oder die Arbeitnehmende bei der Arbeit derartig verschmutzt, dass ihm oder ihr der Weg nach Hause nicht ohne vorherige Reinigung zugemutet werden kann. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. April 2024, Az. 5 AZR 212/23
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