Personalmagazin plus 8/2023

Chat GPT im Recruiting 25 Die zahlreichen Einsatzszenarien zeigen, dass ein Verzicht auf Chat GPT oder vergleichbare KI-basierte Chatbots bedeuten würde, wertvollen Mehrwert liegen zu lassen. Natürlich sollte die neue Technologie nicht zu blauäugig eingeführt und genutzt werden. Denn für Chat GPT gilt wie für jedes andere Werkzeug: Es kann strategische Planung nicht ersetzen. Und wie bereits gesagt: Die HR-Fachkräfte tragen weiterhin die Verantwortung und sollten deshalb die generierten Inhalte immer prüfen, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse des Chatbots auch die Unternehmenskultur, die Tonalität und die Vision des eigenen Unternehmens widerspiegeln. Denn nur so gelingt es, imWettbewerb um neue Talente als besonders wahrgenommen zu werden. Treiber des kulturellen Wandels in HR Machen wir ein Gedankenexperiment zu einer idealen (HR-) Zukunft: Was müsste passieren, um offene Stellen innerhalb eines Tages ohne externe Ressourcen zu besetzen? Wie kann ich dabei Nachhaltigkeit gewährleisten? Und wie stelle ich sicher, dass die Erwartungen beider Seiten erfüllt werden und neue Mitarbeitende das Unternehmen nicht zeitnah wieder verlassen? HR-Abteilungen müssen sich analog zur modernen Marketing- und Sales-Organisation noch stärker spezialisieren und sich kontinuierlich ein Netzwerk mit passenden Kandidatinnen und Kandidaten aufbauen – nicht erst wenn die Vakanz dringend besetzt werden muss. Deshalb empfehle ich den Unternehmen, ihr Recruiting zeitnah auf eine neue Ebene zu heben und auf moderne Technologien zu vertrauen. Dazu gehört allerdings auch, den erforderlichen kulturellen Wandel in der HR-Organisation zu begleiten. Seit dem Launch von Chat GPT gab es viele mahnende Beispiele, in welchen Mitarbeitende vertrauliche Unternehmensdaten geleakt haben. Sofern noch nicht passiert, sollte jedes Unternehmen daher an Richtlinien und Regeln zur Nutzung dieser Technologien arbeiten. Dann steht einer besseren HR-Zukunft nicht mehr viel im Wege. • A bsageschreiben für verschiedene Stadien im Bewerbungsverfahren • Bestätigungsmails, zum Beispiel für die Registrierung für Events oder Talent Pools Recruiting-Kampagnen Geht es nicht nur um die Besetzung einzelner Stellen, sondern um größer angelegte Kampagnen, um Fachkräfte für das eigene Unternehmen zu interessieren und zu gewinnen, stellen sich mehrere Fragen und Aufgaben: • H auptthemen der jeweiligen Kampagne recherchieren • Z ielgruppen und passende Recruiting-Kanäle ermitteln • suchmaschinenoptimierte Texterstellung • B rainstorming für kreative Ideen Candidate Experience Hier ist in vielen Unternehmen noch Luft nach oben – und Chat GPT kann vielfältige Aufgaben übernehmen: • Benchmarks für kandidatenzentrierte Recruiting-Prozesse recherchieren • a us anderen externen Quellen Praxistipps zusammentragen, zum Beispiel wie sich die „Time-to-Hire“ verkürzen lässt • u mfangreiche Recherchen für ansprechende Active-SourcingBotschaften statt „One Size fits All“-Mails durchführen • eingebettet auf Karriereseiten: Bewerberinnen und Bewerbern Klicks ersparen und sie durch das gesamte Verfahren hindurchführen Onboarding Kommt es zu einer Anstellung, ist ein Onboarding-Plan mittlerweile zu einem wesentlichen Hilfsmittel geworden, um den Start in den Job möglichst reibungslos zu gestalten. • Onboarding-Plan erstellen • I nhalte für Onboarding-Material zusammenstellen • V orlagen für E-Mail-Kommunikation formulieren Social-Media-Inhalte Die meisten Inhalte auf den Social-Media-Kanälen sind kein originärer Content, sondern umgearbeitete Texte aus anderen internen Quellen – seien es Pressemitteilungen, Fachbeiträge, Event Content oder Werbekampagnen. Folgende Untersützung ist möglich: • I nhalte auf die jeweils benötigte Länge und Form bringen • z um Kanal passende Tonalität anschlagen, um zum Beispiel bei Linkedin oder Twitter erfolgreich kommunizieren zu können VERLAG Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Munzinger Straße 9, D-79111 Freiburg Kommanditgesellschaft, Sitz Freiburg Registergericht Freiburg, HRA 4408 Komplementäre: HaufeLexware Verwaltungs GmbH, Sitz Freiburg, Registergericht Freiburg, HRB 5557, Martin Laqua Geschäftsführung: Iris Bode, Jörg Frey, Matthias Schätzle, Christian Steiger, Dr. Carsten Thies, Björn Waide Beiratsvorsitzende: Andrea Haufe Steuernummer: 06392/11008 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812398835 REDAKTION Reiner Straub (Herausgeber), Matthias Haller, Daniela Furkel (redaktion@personalmagazin.de) ABONNENTEN-SERVICE UND VERTRIEB E-Mail: zeitschriften@haufe.de, Tel. 0800 5050445 (kostenlos) ANZEIGEN & ANBIETERPORTRÄTS Haufe-Lexware Services GmbH & Co. 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Seitdem ist er in der Rolle des COO bei Clever Connect tätig. vielfältigung, die Aufnahme in digitale Datenbanken und die Vervielfältigung auf sonstige Datenträger. Alle Angaben beruhen auf eigenen Recherchen und Herstellerangaben. Der Verlag übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit.

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