Personalmagazin 12/2021
Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherungen, z. B. die Pro- duktlösung „BU Pro“ von Swiss Life können diese „Erträge“ mit ge- ringem Aufwand für den Arbeitgeber generieren. Voraussetzung: diese Arbeitgeberleistungen werden auch gesehen. Denn nur was gesehen wird kann auf Seiten der Mitarbeiter auch gewürdigt werden. Swiss Life bietet dazu eine auf das Unternehmen und die Versorgung abgestimmte Versorgungsordnung sowie Unterstüt- zung bei der Mitarbeiterkommunikation (z. B. über Portale) an. Attraktive Lösung mit minimalem Aufwand Mit „BU Pro“ von Swiss Life, können Arbeitgeber Ihre gesamte Belegschaft mit attraktiven und individuell auf die Firma zu- geschnittenen Konditionen gegen das Berufsunfähigkeitsrisiko absichern. Mit einemmonatlichen Beitrag von z.B. 1% des Brut- togehaltes (ausgehend von einem Bruttoeinkommen von 2.500 Euro) können, je nach Branche und Mitarbeiterstruktur, monat- liche Renten von rund 500 Euro versichert werden. Mehr noch: Der Staat übernimmt 30 % des Beitrages bis zu einem Bruttoein- kommen von 2.575 EUR im Rahmen der § 100 EStG Förderung. Die Beitragszahlung verursachen keine Lohnnebenkosten, können als Betriebsausgaben abgesetzt werden und sind für den Arbeitnehmer in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei. Mit listenmäßiger Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung gestaltet sich die Verwaltung für die Personalabteilung mehr als einfach. Weitere Informationen finden Sie unter www.swisslife.de Arbeitskraft absicherung im Betrieb Die repräsentative Onlineumfrage „Deutschland hat Rücken“ von Swiss Life zeigt, dass sich acht von zehn Menschen während der Corona Krise über Rückenschmerzen beklagten. Bereits ein Viertel aller Berufsunfähigkeitsfälle kann auf ein Rückenleiden zurückgeführt werden. Trotz aller Brisanz unterschätzen viele Arbeitnehmer wei- terhin das Risiko einer Berufsunfähigkeit oder können sich eine Absicherung schlichtweg nicht leisten. Hier bietet sich für Arbeitgeber gleich in zweierlei Hinsicht eine große Chance. Top Arbeitgeber durch Anerkennung An einen finanziellen Schutz im Falle einer Berufsunfähigkeit denken viele Arbeitgeber aktuell noch nicht. Im Vergleich zu einer in die Zukunft gerichteten betrieblichen Altersrente, zeigt die Arbeitskraftabsicherung allerdings eine sofort wirksame Leis- tung. Der Arbeitgeber signalisiert sein Interesse amWohlergehen seiner Arbeitnehmer während des aktiven Beschäftigungsverhält- nisses, steigert die Arbeitszufriedenheit und bringt der Arbeits- leistung der Mitarbeiter eine besondere Wertschätzung entgegen. Arbeitszufriedenheit fördert Unternehmensbindung Betriebliche Zusatzleistungen führen, trotz staatlicher Förde- rung, per se zu einem finanziellen Aufwand beim Arbeitgeber. Der Ertrag, welcher aus diesem Aufwand erwartet werden darf, ist eine Steigerung der Arbeitgeberattraktivität, insbesondere bei der Mitarbeitergewinnung, sowie ein positiver Effekt auf die Unternehmenstreue der Mitarbeiter. Mit einer Berufsunfähigkeitsver sicherung bezahlt vom Arbeit geber, bieten Sie Ihren Mitarbeitern sofortigen Schutz gegen dieses leider noch immer unterschätzte Risiko, übernehmen soziale Verant wortung und überzeugen als attrak tiver Arbeitgeber bei der Gewinnung und Bindung von Fachkräften. Online-Umfrage Swiss Life Deutschland in Kooperation mit YouGov, August 2020; Auswertung Invalidenbestand Swiss Life Berufsunfähigkeits-Einzelversicherungen mit BU-Ursache „Bewegungsapparat“, 2020. Advertorial
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==