Personalmagazin 12/2021

Betriebliche Altersversorgung personalmagazin plus: bAV 4 Fotos: Franz Aberham/Gettyimages; Deutscher bAV-Preis Deutscher bAV-Preis – jetzt bewerben Noch bis zum 15. Dezember können sich Unternehmen mit zukunftsweisenden Modellen für die betriebliche Altersver- sorgung (bAV) um den deutschen bAV- Preis bewerben. Der deutsche bAV-Preis zeichnet innova- tive und kreative bAV-Modelle von Un- ternehmen in den Bereichen Plangestal- tung, Finanz- und Risikomanagement, Administration sowie Kommunikation aus. Bewerben können sich Unterneh- men und Organisationen jeder Größe; der Preis wird in den Kategorien „Groß- unternehmen“ und „kleine und mittlere Unternehmen“ verliehen. Über die Gewinner entscheidet eine Jury, bestehend aus Vertretern des Deutschen Instituts für Altersvorsorge, der Univer- sität Freiburg sowie unter anderem von Airbus, Bayer, Evonik, Traton und Sick anhand der folgenden Kriterien: • Hauptmotiv für die Einführung • Innovationsgrad • Einklang mit der Unternehmens- be- ziehungsweise HR-/Personalstrategie • Verbesserungsgrad • Überwindung von Widerständen Die Preisverleihung findet am 15. März 2022 auf dem MCC-Kongress „Zukunfts- markt Altersvorsorge“ in Berlin statt. Weitere Informationen und Bewer- bungsformular unter: www.deutscher-bav-preis.de Der deutsche bAV-Preis soll im März zum neunten Mal verliehen werden. Absage an Staatsfondsmodelle Der norwegische Pensionsfonds wurde im vergan- genen Wahlkampf immer wieder als Vorbild für ein neues Vorsorgemodell in Deutschland angeführt. Beim norwegischen Modell werden die Renten über einen Staatsfonds finanziert, der Sozialbeiträge und Öleinnahmen möglichst gewinnbringend anlegt. Die Pläne für deutsche Staatsfondsmodelle sehen in der Regel vor, dass Arbeitnehmende über ihren Arbeit- geber automatisiert in den Staatsfonds einzahlen und nur per Opting-out die Teilnahme verweigern können. Klar gegen solche Modelle hat sich die Aba, Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversor- gung e. V. positioniert. „Alle Vorschläge sind sicher gut gemeint, weisen aber viele Schwächen auf und sind unvollständig“, erklärte Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Aba, Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversor- gung, Mitte September beim Online-Praxisforum. Seiner Ansicht nach sind Deutschland-Rente, Extra- rente und Aktienrente der reinen Beitragszusage in der betrieblichen Altersversorgung weit unterlegen. „Zumeist konzentrieren sich die Vorschläge allein auf die Kapitalanlage und vernachlässigen die Leis- tungsphase“, betonte Stiefermann. Altersversorgung sei aber, so der Aba-Vorsitzende, „mehr als das bloße Einsammeln und Anlegen von Geld“. Zudem sei es wettbewerbsrechtlich und ordnungspolitisch pro- blematisch, wenn ein Überkonkurrent geschaffen würde, der über den Arbeitgeber als „Vertriebskanal“ und ein Obligatorium Wettbewerbsvorteile genieße. Stiefermann weiter: „Die Verwaltungskosten werden schöngerechnet, der Kontrollaufwand bleibt unbe- rücksichtigt und ein großer Teil des administrativen Aufwands wird den Arbeitgebern aufgebürdet.“ Mit dieser Kritik verbunden appelliert die Aba an eine neue Bundesregierung, die bisherigen Verbrei- tungshemmnisse bei der bAV zu beheben, statt neue Strukturen aufzubauen. So müssten beim Sozialpart- nermodell beispielsweise die Bremse des Tarifver- trags gelockert und die Vorgaben für Durchführung und Steuerung praxisgerechter gestaltet werden. Auch dürften Einrichtungen der bAV nicht totregu- liert werden, eine zukunftsfitte bAV müsse flexibler auf wirtschaftliche Veränderungen reagieren dürfen.

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