Personalmagazin 12/2021

Betriebliche Altersversorgung Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten­ versicherung wird turnus­ gemäß zum Jahreswechsel angepasst. Dieses Mal aller­ dings – wegen der gesunkenen Bruttolöhne – erstmals nach unten. Für die betriebliche Altersversorgung bringt das eine Fülle von neuen Heraus­ forderungen. Der Teufel steckt bekanntlich immer im Detail. Das gilt auch für die betriebliche Altersversorgung (bAV). Arbeitnehmer haben nach dem Betriebsrentengesetz einen Anspruch darauf, Entgeltansprü- che von bis zu vier Prozent der jeweils aktuellen allgemeinen Beitragsbemes- sungsgrenze der gesetzlichen Rentenver- sicherung (BBG) in bAV umzuwandeln. Entgeltumwandlungsbeträge in den nichtversicherungsförmigen Durchfüh- rungswegen Direktzusage und Unterstüt- zungskasse können gänzlich steuerfrei und bis zu vier Prozent der BBG sozial- Die BBG sinkt – die Probleme wachsen Von Rainald Meyer abgabenfrei eingebracht werden; dage- gen sind in den versicherungsförmigen Durchführungswegen Direktversiche- rung, Pensionskasse oder Pensionsfonds bis zu vier Prozent der BBG steuerfrei und bis zu vier Prozent der BBG sozial- abgabenfrei möglich. Ganz aktuell schafft nun eine kleine, aber entscheidende Stellschraube im Re- chenwerk des Sozialversicherungssystems ungeahnte Komplikationen: Die Kenngrö- ßen in der Sozialversicherung werden jähr- lich an die Lohnentwicklung angepasst. Weil die Bruttolöhne der Beschäftigten im 38 personalmagazin plus: bAV Foto: Rachael Hulme

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==