Personalmagazin 12/2021
Von Marco Eckert Die Zukunft der bAV-Verwaltung Es scheint das Dilemma von HR und bAV: Zwar werden die positiven Aspekte eines modernen bAV-Angebots gesehen, doch die Verwaltung der bAV bleibt eine Dauerbaustelle, mit hoher Komplexität, wachsenden Reglementierungen und Vorschriften. Die Lösung soll die Digitalisierung bringen – doch auch hier muss auf Details geachtet werden. Das Einzige, was an der gesetzlichen Rente sicher ist: Sie fällt für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht üppig aus. In vielen Fällen wird sie kaum ausreichen, um den gewünschten Lebensstandard zu sichern. Zusätzliche Vorsorge ist somit unabdingbar – und ein besonders beliebter Baustein ist dabei eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Das hat mehrere Gründe: So bringt die Entgeltumwandlung für Angestellte steuerliche Vorteile in der Ansparphase. Sie pro- fitieren von Zuschüssen seitens des Arbeitgebers, die spätestens ab Anfang 2022 obligatorisch sind. Ab dann tritt die letzte Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes in Kraft, das entsprechende Verpflichtungen für Unternehmen mit sich bringt. Unternehmen wiederum haben mit der bAV die Chance, sich arbeitnehmer- freundlich zu positionieren. Wenn sie mehr als im Rahmen des verpflichtenden Maßes unterstützen, signalisieren sie: Die Angestellten liegen dem Chef auch über die Tätigkeit im Unter- nehmen hinaus am Herzen. Doch auch wenn alle diese Vorteile bekannt sind: Die bAV gilt weiterhin als das berühmte Stiefkind für Personalabtei- lungen. Allen Bemühungen zum Trotz: Der Dschungel an bAV-Modellen und Vorschriften bleibt Aus HR-Sicht besonders problematisch ist angesichts eines Dschungels an Regelungen und formellen Anforderungen deren Verwaltung. Zumal die vielen Varianten über alle Durchführungs- wege trotz Reformbemühungen nichts an Komplexität verloren haben; vielmehr scheinen die Reglementierungen und Vorschrif- ten noch zuzunehmen. Verkompliziert wird die Administration der bAV im Unternehmen noch durch eine große Vielfalt an Anbietern und Modellen: So verteilen sich Verträge, die über die Jahre beim Arbeitgeber gewachsen sind, oft auf zahlreiche Ver- sicherer, Pensionskassen und Unterstützungskassen. Zusätzlich 33 Schwerpunkt: Da geht noch mehr
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