Personalmagazin 12/2021
27 Schwerpunkt: Da geht noch mehr Personalmagazin: Die Allianz bietet im Rahmen der bAV keine Beitragszusagen mit Mindestleistung, kurz BZML, mehr an. Was bedeutet das für Ihre Kundinnen und Kunden? Erika Biedlingmeier: Das betrifft zunächst nur das Neugeschäft. Arbeitgebern, die bereits Verträge auf Basis einer BZML mit uns vereinbart haben, bleibt bis Ende 2022 Zeit, um ihre Versorgungs- ordnung oder Betriebsvereinbarung entsprechend anzupassen. Die bestehenden Verträge zwischen Arbeitgebern und ihren Be- schäftigten bleiben davon selbstverständlich unberührt. Was ist der Grund dafür? Angesichts der dauerhaften Niedrigzinsen hat das Bundes finanzministerium den Höchstrechnungszins ab 2022 von 0,9 auf 0,25 Prozent gesenkt. Das war ein wichtiger, aber nur ein halber Schritt. Fachverbände wie die Deutsche Aktuarvereinigung und das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständi- gen für Altersversorgung haben angeregt, dass der Gesetzgeber gleichzeitig die Bruttobeitragsgarantie bei der Riester-Rente und der BZML zurücknimmt, da sich ein vollständiger Erhalt der ein- gezahlten Beiträge kalkulatorisch im bisherigen Rahmen nicht mehr darstellen lasse, ganz zu schweigen von Renditechancen. Das hat der Gesetzgeber aber bis heute nicht vollzogen. Abgesenkte Garantien eröffnen Sie Arbeitgebern seit Juli auf Basis der BOLZ. Kann diese Zusageform den Abbau von Garantien decken? Es spricht alles dafür, dass wir die mit dem Verzicht auf Ga- rantien einhergehende Flexibilität umsetzen und für höhere Renditechancen nutzen können. Erstens sieht der Gesetzgeber für die BOLZ keine Mindestleistung vor. Vielmehr muss eine Leistung auf der Grundlage der eingezahlten Beiträge zugesagt werden. Zweitens hat sich das Bundesarbeitsgericht bereits 2016 in einem Urteil intensiv mit der BOLZ befasst, dabei aber kei- nen Anlass gesehen, einen Mindestbeitrag vorzuschreiben. Und drittens – der Praxistest: Ein Arbeitgeber kann mit Blick auf die Bruttobeitragsgarantie nur für Leistungen einstehen, die er auf dem Markt auch kaufen kann. Für Arbeitgeber ist es wichtig, dass die imRahmen der BOLZ zugesagten Betriebsrenten rechts- und haftungssicher er- füllt werden. Worauf sollten sie bei einer Entgeltumwand- lung per Direktversicherung besonders achten? Wir empfehlen Arbeitgebern, dass sie in der Versorgungs- ordnung oder Betriebsvereinbarung klar auf die geschlossenen Versicherungsverträge zwischen Versicherer und Beschäftigten verweisen. Zudemmüssen natürlich die gesetzlichen und arbeits- rechtlichen Vorgaben erfüllt werden. In diesem Kontext fällt oft der Begriff „Wertgleichheit“. Das BAG hat bereits 2009 festgelegt, was eine wertgleiche Zu- sage ausmacht. Demnach muss für die von Beschäftigten geleis- teten Beiträge eine Rentenleistung erbracht werden, die nach wirtschaftlichen Maßstäben möglich ist und alle versicherungs- rechtlichen Vorgaben einhält. Das ist ein klarer Beleg für die hohe Relevanz des Kapitalmarktumfelds bei der Gestaltung von Versorgungszusagen und speziell bei der BOLZ. Der Garantieverzicht erlaubt Ihnen als Produktgeber, Bei- tragszahlungen in der Anwartschaftsphase ertragreicher anzulegen. Wie nutzen Sie das? Nehmen wir als Beispiel einen Vertrag anhand unseres Vor- sorgekonzepts „Komfort-Dynamik“ mit Beitragszahlungen über einen Zeitraum von 30 Jahren auf einem Garantieniveau von 80 Prozent. Hier können wir zwei Drittel der investierbaren Bei- tragsanteile in Anlagen wie Aktien, Infrastruktur und erneuer- bare Energien investieren, während die Kunden von der stabili- sierenden Wirkung des Sicherungsvermögens profitieren. Allianz Leben verabschiedet sich im Neugeschäft von der Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML). Der Gesetzgeber lasse keine andere Wahl. Vorfahrt hat nun die Beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ). Erika Biedlingmeier, bAV-Expertin bei dem Versicherer, sieht dabei Gesetzgeber und Rechtsprechung auf ihrer Seite. „ Flexibilität für höhere Renditechancen“ Interview Kay Schelauske Erika Biedlingmeier, Abteilungsleiterin Kundenlösungen und Grundsatzfragen der bAV bei der Allianz Lebensversicherung
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