Personalmagazin 12/2021
Betriebliche Altersversorgung 22 personalmagazin plus: bAV Foto: Swiss Life Wichtigstes Kriterium, mit dem sich die bAV von privaten Fondspolicen abgren- zen lässt, ist die staatliche Unterstützung mit einem enormen Förderhebel. Grund- sätzlich kann jeder Arbeitnehmende un- abhängig vom Geschlecht im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung versorgt werden. Für eine gute Aufklärungsarbeit und die transparente Information der Ar- beitnehmenden über Produkte und deren Vorteile, sind besonders Arbeitgebende gefragt. Vor allem Frauen profitieren an dieser Stelle vom erhöhten Bedarf. Vier Punkte für die bAV Die bAV punktet dabei mehrfach. Ers- tens ist eine Entgeltumwandlung sinn- voll, weil Arbeitnehmende dank der Steuervorteile ohne große Einbußen beim Nettoeinkommen für ihren Ruhestand vorsorgen können. Hierbei wandelt der Arbeitgebende für den Arbeitnehmenden einen Teil seines Bruttolohns in eine Al- tersvorsorge um. Bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) können steuerfrei eingezahlt werden. Vier Prozent der Beiträge sind zudem sozialversiche- rungsfrei. Beim Renteneintrittsalter wird der Betrag zusätzlich zur gesetzlichen Rente in monatlichen Raten ausgezahlt. Alternativ kann dieser auch kapitalisiert werden. Zweitens ist die bAV grundsätzlich besonders attraktiv, wenn der Arbeitge- bende die Leistungen für seine Arbeit- nehmenden vollständig finanziert. Einen Anreiz dies zu tun haben Arbeitgebende besonders dann, wenn sie Arbeitneh- mende beschäftigen, die beispielsweise wegen Teilzeitarbeit zu den sogenannten Geringverdienenden zählen. Hierfür hat der Gesetzgeber mit § 100 des Einkom- mensteuergesetzes (EStG) eine besondere Förderung für Arbeitgebende geschaffen. Heißt konkret: Eine mögliche Förderung erhält der Arbeitgebende für alle Arbeit- nehmenden bis zu einem monatlichen Bruttolohn von 2.575 Euro. Der Arbeit- gebende erhält hier eine Förderung von 30 Prozent auf zusätzlich zum Arbeits- lohn geleistete arbeitgeberfinanzierte Beiträge. Drittens bieten viele Versicherer mitt- lerweile Tarife mit reduzierten Garan- tieangeboten an. Gerade in Zeiten von niedrigen Zinsen ist das eine gute Bot- schaft für alle Arbeitnehmenden. Diese bAV-Produkte nutzen nämlich die Chan- cen des Kapitalmarkts, um ansprechende Renditen zu erwirtschaften und später eine auskömmlichere Rente zu ermög- lichen. Neben den Renditechancen spie- len für viele Menschen auch nachhaltige Gesichtspunkte bei der Geldanlage eine immer größere Rolle. Studien zeigen: Vor allem junge Menschen und Frauen legen zunehmend Wert darauf. Auch bei der betrieblichen Altersversorgung kann man renditeorientiert und mit einem guten Gewissen fürs Alter vorsorgen und damit die nachhaltige Transformation unserer Gesellschaft vorantreiben. Viertens ermöglicht die betriebliche Altersversorgung neben den Vorteilen für Arbeitnehmende auch einen Image- Zugewinn für Arbeitgebende beim Re- HUBERTUS HARENBERG ist Bereichs- leiter Vertrieb Firmenkunden und Branchenversorgung bei Swiss Life Deutschland. der Frauen glauben, dass die Rentenlücke bei höchstens 20 % liegt Tatsächliche Rentenlücke 47 % Quelle: OECD, November 2019 Swiss Life Deutschland und YouGov Deutschland, Online-Befragung von 3.131 Personen, April 2021 32 % 85 % der Frauen glauben, dass die Rentenlücke unter 40 % liegt Die echte Rentenlücke wird unterschätzt
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