Personalmagazin Plus 6/2021

personalmagazin plus: Kanzleien 2021 48 Kanzleien im Arbeitsrecht Human Resources sind so starken Veränderungsprozessen unterworfen wie lange nicht mehr. Neben den klassischen Aufgaben wie der Perso- nalsteuerung stellen Compliance-Fragen ebenso wie die Digitalisierung der Arbeitswelt Personalabteilungen vor neue Herausforderungen. Die Erwartungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Personal- bereich und den Führungsgremien sind im gleichen Maße gewachsen. Eine moderne Personalführung zeichnet sich nicht mehr nur durch die Kenntnis von arbeitsrechtlichen Prozessen aus, sondern erfordert eine vorausschauende Beurteilung von neuen Entwicklungen im HR-Bereich. Der Arbeitsplatz der Zukunft stellt eine große Herausforderung für Unter- nehmen und ihre Führungskräfte dar. Wir befähigen unsere Mandanten ihren arbeitsrechtlichen Heraus- forderungen proaktiv und pragmatisch zu begegnen. Unsere internatio- nale Arbeitsrechtspraxis mit über 130 Arbeitsrechtsspezialisten navigiert Unternehmen zukunftssicher durch arbeits-, sozialversicherungs- und immigrationsrechtliche Vorschriften weltweit. Wir beraten Human Resources in allen Fragen ihrer täglichen Arbeit, verhandeln und lösen Konflikte zwischen Unternehmen und ihren Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten erfolg- reich vor Gericht in allen Instanzen. Wir entwickeln Softwarelösungen wie unseren rechtsverbindlichen „Freelancer-Check“, um Komplexität zu reduzieren. Unternehmen auf der ganzen Welt vertrauen uns als zentralen und häufig auch internationalen Ansprechpartner für individual- und kol- lektivarbeitsrechtliche Herausforderungen, bei der Gestaltung von be- trieblichen Altersvorsorgesystemen sowie bei Fragen der internationalen Arbeitnehmermobilität. Unsere Expertise ist in Gremien, die neue gesetz- liche Entwicklungen im Bereich Human Resources begleiten, gefragt. Für unsere Beratung kennen wir somit bestens Hintergründe und Praxis nationaler und internationaler Arbeitsmarktregulierungen. Wir arbeiten eng mit New-Work- und CSR-Vordenkern zusammen, die neue Ideen zur Arbeitswelt der Zukunft entwickeln. Indem wir selbst offen für Neues und Veränderung sind, unterstützen wir etablierte Unter- nehmen kompetent dabei, sich digital weiterzuentwickeln. Durch die Kombination aus nationaler Expertise und internationaler Präsenz sind wir ein idealer Partner für expandierende Unternehmen. Arbeitsrechtsberatung der Zukunft TaylorWessing Partnerschafts- gesellschaft mbB Benrather Str. 15 40213 Düsseldorf Tel. +49 211 8387 0 Fax +49 211 8387 100 info@taylorwessing.com www.taylorwessing.com Standorte: originäres Arbeitsrecht in Berlin, Budapest, Frankfurt, Wien, Düs- seldorf, Eindhoven, Hamburg, London, Prag, München, Paris, Shanghai, Bratis- lava und Dubai Arbeitsrechtler: rund 50 Arbeitsrechtler in Deutschland, über 130 weltweit Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht von A bis Z mit zahlreichen Spezialisie- rungen wie etwa New Work, HR-Com- pliance oder Fremdpersonaleinsatz Referenzmandate: Mittelständler, internationale und nationale Konzerne gleichermaßen Internationale Verflechtungen: Organisation in internationaler Praxis- gruppe, um grenzüberschreitende HR- Herausforderungen nahtlos zu lösen Regelmäßige Mandanten-Events: Highlight-Event ist das jährlich im Deut- schen Museum stattfindende „Modern Work meets Rule of Law”. Akademiker, Vordenker, Unternehmer, Verbände, Politik und Juristen kommen zu diesem interdisziplinären Forum zur Arbeitswelt der Zukunft zusammen. Auszeichnungen: nominiert von JUVE als Kanzlei des Jahres für Arbeitsrecht im Jahr 2020 Gründungsjahr: Taylor Wessing exis- tiert in seiner heutigen Form seit 2002; die Wurzeln gehen ins Jahr 1873 zurück.

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