Personalmagazin Plus 6/2021
Sie sind eine ausschließlich auf die arbeitsrechtliche Beratung ausgerich- tete Spezialkanzlei für Unternehmen, Organvertreter und Fuhrungskräfte. Was waren die arbeitsrechtlichen He- rausforderungen, mit denen sich Füh- rungskräfte in der Coronakrise kon- frontiert gesehen haben? Arno Frings: Führungskräfte sahen sich insbesondere zu Beginn der Pandemie mit den spezifischen Rechtsfragen konfron- tiert, die von Problemen im Zusammen- hang mit der Kurzarbeit bis zu Einzel- fragen im Umgang etwa mit Mitarbeitern reichten, die sich nicht an eingeführte Re- geln zur Bekämpfung von Corona halten. Vor allem aber sind nicht wenige Füh- rungskräfte unter Druck, weil schwer vorhersehbare Einschränkungen der Ge- schäftstätigkeit im Einzelfall zu verhee- renden Geschäftseinbrüchen führten, die mitunter auch Fragen hervorgerufen ha- ben, ob die Führungskräfte die richtigen Maßnahmen ergriffen haben. Hierdurch ist manches Gespräch zur Vertragsauflö- sung vorzeitig geführt worden. lichen vor der anspruchsvollen Aufgabe, alle Mitarbeiter einzelvertraglich in Kurz- arbeit überzuleiten. Durch projektorientierte Arbeitsfor- men kommt es vermehrt zur Einbin- dung von Freelancern in den Unterneh- mensalltag. Damit bleibt das Thema „Scheinselbstständigkeit“, wie auch das jüngste BAG-Urteil zu den „Crowd workern“ zeigt, weiterhin relevant. Was sollten die Unternehmen in diesemZu- sammenhang wissen und beachten? Michael Bogati: In diesem Bereich ist ein besonderes Risikomanagement unerläss- lich. Wichtig ist zunächst, dass die relevan- ten Verträge mit Fremdpersonaleinsatz überhaupt einer kritischen Überprüfung unterzogen werden seitens der Personal- und/oder Rechtsabteilung. Nicht selten kommen kritisch zu würdigende Vertrags- abschlüsse zustande, ohne dass überhaupt ein entsprechendes Problembewusstsein besteht. Nur weil „Interimmanager“ oder „IT-Berater“ gerne und verbreitet als freie Mitarbeiter unter Vertrag genommen wer- den, muss das nicht zulässig sein. Vielen Entscheidungsträgern sind die möglichen immensen Schäden in Bezug auf Beitrags- nachforderungen nebst Zinsen und Säum- niszuschlägen bei Scheinselbstständigkeit nicht bekannt, ganz abgesehen von dane- ben im Raum stehenden strafrechtlichen Risiken aufgrund der Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversi- cherung. Im vergangenen Jahr waren teilweise Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit. Hat sich dieses Instrument aus Ihrer Sicht bewährt? Wo gab es Probleme in der Praxis? Michael Bogati: Zahlreichen Unterneh- men und Beschäftigten hat das Instrument der Kurzarbeit sehr gute Dienste geleistet. Mit dem erleichterten Zugang zu Kurz- arbeit und dem Abbau von administra- tiven Hürden konnte eine Vielzahl von Unternehmen kurzfristig über Kurzarbeit reagieren und ansonsten erforderliche Personalanpassungsmaßnahmen konn- ten vermieden werden. Leider zeigt sich nun jedoch mit zunehmender Dauer der Pandemielage, dass Kurzarbeit allein nicht ausreicht und Restrukturierungen sowie Entlassungen nicht zu vermeiden sind. Dies ist jedoch kein Problem der Kurz- arbeit, sondern der angespannten Lage insgesamt geschuldet. Schwierig war die Kurzarbeit für Unternehmen, bei denen Kurzarbeit nicht über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen abgewickelt wer- den konnte. Hier standen die Verantwort- „ Die Kurzarbeit hat sehr gute Dienste geleistet“ Dr. Arno Frings (links), und Michael Bogati, Gründungspartner von fringspartners im Interview fringspartners 37
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==