Personalmagazin Plus 6/2021
Kanzleien im Arbeitsrecht Mit mehr als 3.000 Anwältinnen und Anwälten in 32 Ländern in Afrika, Asien, Europa, dem Nahen Osten und den USA zählt Eversheds Sutherland zu den weltweit größten Wirtschaftskanzleien. Im Arbeits- recht beraten weltweit rund 300 Anwältinnen und Anwälte zu sämtlichen nationalen und internationalen Aspekten. Das breit aufgestellte Team ist in die zwei Bereiche Employment und Pensions gegliedert. In Deutschland, wo unsere Wurzeln bis in das Jahr 1974 zurück- reichen, stellt unser bundesweites Arbeitsrechtsteam ein elementares Standbein der stark wachsenden Sozietät dar. Das rund 50-köpfige Team – etliche davon Fachanwälte für Arbeitsrecht – berät und ver- tritt nationale und internationale Mandanten in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Unsere Mandanten pro- fitieren von unseren hohen Qualitätsstandards, einem einzigartigen Erfahrungsspektrum und einer hohen Spezialisierung. Viele unserer Anwältinnen und Anwälte waren zuvor in Unternehmen tätig und ken- nen die Problemstellungen, mit denen unsere Mandanten konfrontiert sind, aus erster Hand. Unter der Leitung von Frank Achilles bieten zehn Arbeitsrechtspart- ner mit ihren Teams eine maßgeschneiderte Beratung in den Bereichen betriebliche Altersversorgung (bAV), Prozessführung (Employment Liti- gation), Streikabwehr, Tarifrecht und Betriebsverfassungsrecht (Indust- rial Relations) sowie Restrukturierung. Zu den weiteren Schwerpunkten unserer arbeitsrechtlichen Beratung gehören die Implementierung von IT-Systemen, Arbeitnehmerüberlassung, Vergütungssysteme, Arbeit- nehmerdatenschutz und Mitbestimmung, Arbeitsverträge und grenz- überschreitender Personaleinsatz sowie Umstrukturierungen und Out- sourcing-Projekte. Praxisübergreifend unterstützen unsere Anwältinnen und Anwälte im Arbeitsrecht bei Transaktionen im Gesellschaftsrecht, bei grenzüber- schreitendem Personaleinsatz im Steuerrecht und bei Compliance-Auf- klärungen im Kartell- und Wettbewerbsrecht. National wie international stehen unseren Mandanten hochqualifizierte Spezialisten zur Verfügung, in der täglichen Personalarbeit ebenso wie bei umfangreichen Projekten. Neben der rein rechtlichen Beratung benötigen unsere Mandanten vor allem praxisgerechte Ratschläge mit der nötigen Rundumsicht. Ein Au- genmerk unserer Beratung liegt daher stets auf dem jeweiligen wirtschaft- lichen Umfeld sowie den unternehmerischen und organisatorischen Besonderheiten. Eversheds Sutherland deckt die ganze Bandbreite des Arbeitsrechts ab. Wir beraten multinationale Konzerne zur Übertragung von Betriebsteilen und zum Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan bis hin zu mittelständischen und familiengeführten Unternehmen bei Vertrags- gestaltungen und Trennungsprozessen. Das Arbeitsrechtsteam begleitet Einigungsstellen und tarifliche Schlichtungsstellen ebenso wie Gerichts- prozesse vor allen Arbeitsgerichten. Ein starkes Team – unsere nationale und internationale Arbeitsrechtspraxis Eversheds Sutherland Brienner Straße 12 80333 München Tel. 089 54565 0 Fax 089 54565 201 munich@eversheds-sutherland.de www.eversheds-sutherland.de Standorte: Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und 65 weitere Büros weltweit Arbeitsrechtler: rund 50 in Deutsch- land und mehr als 300 international Tätigkeitsschwerpunkte: Individualarbeitsrecht und Prozess- führung, betriebliche Mitbestimmung, Tarifverträge, Streikabwehr, Um- und Restrukturierungen, Outsourcing, Be- triebsübergänge, bAV, internationale Entsendungen und Arbeitseinsätze („Global Mobility“), Vertrags- und Ver- gütungsgestaltung, Arbeitnehmerüber- lassung, Arbeitnehmerdatenschutz Referenzmandate: keine Angaben Internationale Verflechtungen: Rund 3.000 Anwältinnen und Anwälte in 69 Büros in 32 Ländern weltweit Regelmäßige Mandanten-Events: Online-Seminare, Fachveranstaltungen, Inhouse-Schulungen, nationale und internationale Newsletter, internationale Konferenzen Auszeichnungen: Wirtschaftswoche und Brand Eins empfehlen Eversheds Sutherland in Deutschland als Top- Kanzlei für Arbeitsrecht 2020 Gründungsjahr: 2017 (Zusammen- schluss von Eversheds mit Sutherland Asbill & Brennan), ursprünglich 1974 in Deutschland personalmagazin plus: Kanzleien 2021 34
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