Personalmagazin Plus 6/2021
19 Hinweisgeberschutzgesetz „ Der Entwurf sollte noch einmal durchdacht werden“ Mit einem neuen Hinweisgeberschutz gesetz versucht der Gesetzgeber, die EU- Whistleblowing-Richtlinie umzusetzen. Mit dem Gesetz sollen Menschen, die einen Missstand in Unternehmen oder Behörden melden, umfangreich geschützt werden. Der deutsche Gesetzentwurf geht dabei sogar einen Schritt weiter, als es die EU- Richtlinie verlangt. Gregor Thüsing sieht den vorliegenden Gesetzentwurf kritisch. Interview Frank Bollinger, Foto Thekla Ehling Personalmagazin: Herr Professor Thü- sing, Whistleblowing ist kein neues Thema, aber jetzt ist gesetzgeberische Bewegung in die Sache geraten. Der Referentenentwurf eines Hinweisge- berschutzgesetzes ist imDezember des vergangenen Jahres in die Ressortab- stimmung gegangen. Eine gute Sache? Gregor Thüsing: Sicherlich gut gemeint, aber gut gemeint heißt nicht automatisch gut gemacht. In der Tat, hier ist noch viel abzustimmen. Und das ist wohl auch der Grund, warum das so lange dauert. Das Ziel ist dabei ehrenwert und überdies europarechtlich vorgegeben: Der bessere Schutz von Whistleblowern. Es geht ja um die Umsetzung der Whistleblower- Richtlinie. Doch wer genau hinsieht, wie dies geschehen soll, der wird allerlei Selt- sames finden. Da will ich mich gar nicht bei handwerklichen Fehlern aufhalten, die immer mal passieren können. Aber
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