HR und Arbeitsrecht 9 Die arbeitsrechtlichen Aufgaben im Unternehmen werden immer komplexer, die Problemstellungen immer schwieriger. Was tun, wenn ein Problem mit vernünftigem Aufwand nicht mehr inhouse zu lösen ist? Wann ist für ein Unternehmen der Zeitpunkt gekommen, eine Arbeitsrechtskanzlei einzuschalten? Von Alexander R. Zumkeller Wenn es zu komplex wird Alle Unternehmen stehen unter erheblichem Kostendruck. Gerade in HR ist das seit Jahren spürbar. Modelle wie Shared Services und HR Business Partner sollen helfen, diesem Druck Stand zu halten. Gleichzeitig erlässt der Gesetzgeber immer mehr komplexe, schwer umsetzbare Gesetze; aus der neueren Geschichte seien neben dem Infektionsschutzgesetz etwa das Entgeltgleichheitsgesetz oder das „zweite Führungspositionengesetz“ genannt und, ante portas, demnächst die Novelle des Nachweisgesetzes. Die Umsetzung dieser Gesetze ist hakelig und mit extrem hohem Aufwand verbunden. Soweit im Unternehmen Arbeitsrechtler beschäftigt sind, werden sie damit bereits vollauf ausgelastet sein. Für andere Themen wie Kündigungen, Betriebsvereinbarungen, Due Diligence und dergleichen besteht angesichts des hyperaktiven Gesetzgebers kaum Zeit. Personaler, Unternehmensarbeitsrechtler, externer Arbeitsrechtler oder Legal Tech? Also gilt es, andere Wege zu beschreiten, wenn nicht sogar zusätzliche Ressourcen an Bord zu holen. Die „guten alten Personaler“, wobei sich „alt“ nicht auf das Lebensalter bezieht, sondern auf das, was man in den 1980ern und 1990ern als Personalleiter oder Personalleiterin bezeichnete, sind in den 2000ern den „HR Business Partnern“ gewichen, die andere Aufgaben erfüllen müssen und ohne Arbeitsrechtler an ihrer Seite häufig Schwierigkeiten haben, im komplexen Umfeld „Arbeitsrecht“ zurechtzukommen. Diejenigen, die einst das arbeitsrechtliche „Brot- und Butter-Geschäft“ erledigten, gibt es nicht mehr. Eine Alternative wäre der Weg zu einer Kanzlei, was hinsichtlich des Themas „Kostendruck“ aber gut überlegt sein will. Bei nur wenigen Fällen im Jahr kann sich das lohnen, ansonsten ist der Arbeitgeberverband eine Alternative. Meist sind arbeitsrechtliche Dienstleistungen im Jahresbeitrag (rund ein Promille der Bruttoentgeltsumme) enthalten, eine solide Beratung und
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