personalmagazin plus: Kanzleien 2022 Kanzleien im Arbeitsrecht 20 schäftsjahr 2023 gelten. Deutschland muss die veränderten Anforderungen der Richtlinie in nationales Gesetz umsetzen und das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) entsprechend anpassen. Damit verbunden sind umfassende Änderungen bei der Berichterstattung, die Auswirkungen auf eine Vielzahl an Unternehmen haben werden. Auch für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) werden die CSR-Pflichten in den nächsten Jahren an Bedeutung zunehmen. „Zu wenig Unternehmen wurden bisher erfasst“, sagt Markus Duscha, Gründer des Fair Finance Instituts. In Kooperation mit dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und der Arqum GmbH hat er im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) die bisherige CSR-Berichterstattung evaluiert. Künftig soll sich die Anzahl der von einer Berichtspflicht umfassten Unternehmen erhöhen. Die CSR-Pflicht gilt dann nicht mehr nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen, sondern auch für Unternehmen, • die im Schnitt eines Geschäftsjahrs mehr als 250 Mitarbeiter haben, • deren Umsatzerlöse mehr als 40 Millionen Euro betragen • oder deren Bilanzsumme bei mehr als 20 Millionen Euro liegt. Dabei reicht es aus, wenn zwei der drei Kriterien erfüllt sind, um als Unternehmen unter die Berichtspflicht zu fallen. „Statt derzeit 500 werden es sicher über 10.000 Unternehmen in Deutschland sein, die über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu berichten haben“, schätzt Markus Duscha. Ein weiteres Manko soll mit der überarbeiteten CSR-Berichtslinie behoben werden: die fehlende Vergleichbarkeit. Zurzeit sind die Informationen, die Unternehmen veröffentlichen, noch kaum miteinander vergleichbar. Denn Unternehmen müssen bisher nicht nach verbindlichen Standards berichten – auch eine externe Prüfung der Inhalte ist nicht vorgesehen. Das soll sich künftig ändern. Damit Berichte konkreter, transparenter und vergleichbarer werden, arbeitet die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zurzeit im Auftrag der EU-Kommission an verbindlichen EU-Standards für die Berichterstattung. Klare Indikatoren sollen die einzelnen Nachhaltigkeitsthemen – auch im Bereich Soziales – dann für Investoren, Kunden und andere Stakeholder messbar und vergleichbar machen. Diese werden sich aller Voraussicht nach zu einem Teil an den internationalen Standards der Global Reporting Initiative (GRI) orientieren. Viele Unternehmen in Deutschland richten ihre derzeitige Berichterstattung bereits nach GRI-Standards oder denen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) aus. Die Leistungsindikatoren der Global Reporting Initiative im Bereich Aus- und Weiterbildung sehen beispielsweise vor, dass Unternehmen aufgeschlüsselt nach Geschlecht die durchschnittliche Stundenzahl benennen müssen, die Beschäftigte während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben. In Bezug auf die Vielfalt im Unternehmen sind konkrete Prozentsätze für die Diversitätskategorien Geschlecht, Alter oder Minderheiten/ schutzbedürftige Gruppen zu benennen. Noch befinden sich die neuen EU-Standards in der Abstimmung, sodass abzuwarten bleibt, was im Einzelnen gefordert ist. Es steht jedoch bereits fest, dass der Nachhaltigkeitsbericht künftig nicht mehr separat möglich sein wird. Geplant ist stattdessen, dass er ein Teil des Finanzberichts wird. In Zukunft wird es auch eine externe, qualifizierte Kontrollinstanz geben, die eine inhaltliche Überprüfung der Berichte vornimmt. Damit können Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen in absehbarer Zeit genauso überprüft werden wie die Finanzbilanzen. Pflicht und Chance: HR muss und darf gelebte Nachhaltigkeit im Unternehmen mitgestalten Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird also deutlich verschärft. Unternehmen müssen sich darauf vorbereiten. Welche Herausforderungen sind damit verbunden? Und welche Rolle spielen Personalabteilungen? HR kann bei der Vermittlung von auf Nachhaltigkeit bezogenen Unternehmenswerten eine Rolle spielen – aber nicht nur das. Personalabteilungen werden auch gefragt sein, die entsprechenden Inhalte und Kennzahlen für den Nachhaltigkeitsbericht im Bereich Soziales und Arbeitnehmerbelange zu liefern. Unternehmen, die die Berichtspflichten nicht erfüllen, drohen Haftungsrisiken. Bei den Themen faire Bezahlung, flexible Arbeitszeiten, Gleichstellung und Inklusion, Aus- und Weiterbildung, Beteiligung der Mitarbeitervertretungen, Antidiskriminierung, Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion oder Gesundheitsschutz gibt es einen großen Handlungsspielraum. Die arbeitsrechtlichen Vorgaben in diesem Bereich zu kennen und richtig umzusetzen, versteht sich von selbst. Das Personalwesen kann und sollte aber auch gestaltend tätig werden. Aufgrund der neuen Berichtspflichten wird die Nachhaltigkeit imUnternehmen durch die konkreten Indikatoren zunehmend transparenter und messbarer werden. Unternehmen, die es schaffen, sich glaubwürdig zum Thema Nachhaltigkeit zu positionieren, haben eine Unternehmen, die es schaffen, sich glaubwürdig zum Thema Nachhaltigkeit zu positionieren, haben die Chance, sich klare Wettbewerbsvorteile zu sichern.
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