und dem Handelsblatt Research Institute gezeigt. Drei von vier Befragten gaben an, dass die Bemühungen um Nachhaltigkeit eines zukünftigen Arbeitgebers für sie einen hohen Stellenwert hat. Doch Arbeitgeber geraten nicht nur deswegen in Zugzwang, ökologische und soziale Aspekte in der Unternehmensstrategie zu berücksichtigen. Ein weiterer Aspekt sind Investoren. Auch sie erwarten zunehmend, dass Unternehmen beim Klimaschutz und anderen Nachhaltigkeitsthemen handeln. Kurz gesagt, sie werden künftig nur in Unternehmen investieren, die den ESGKriterien entsprechen, sagt Hilke Posor. Wer nicht nachhaltig ist, wird damit Schwierigkeiten haben, die benötigten Finanzmittel zu erhalten. Neue CSR-Berichterstattungspflichten: Was kommt auf Unternehmen zu? Für Beschleunigung beim Thema Nachhaltigkeit sorgen darüber hinaus gerade wachsende rechtliche Vorgaben für Unternehmen. Dazu gehört einerseits das Lieferkettengesetz, das Unternehmen verpflichtet, Arbeits- und Menschenrechte in der gesamten Lieferkette einzuhalten, aber auch die gesetzlichen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Hinblick auf die neuen, sich deutlich verschärfenden CSR-Pflichten wird auch das Personalwesen einen Beitrag leisten müssen. HR-Verantwortliche sollten dabei insbesondere auch das Arbeitsrecht im Blick haben. Die Pflicht zur sogenannten nichtfinanziellen Berichterstattung betrifft bislang nur größere börsenorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden. Diese müssen seit 2017 aufgrund des CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen. Darin haben die betroffenen Unternehmen ausführliche Informationen zu allen ESG-Faktoren offenzulegen. Neben Angaben zu Umwelt- und Klimaschutz (Environment) sowie zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung (Governance) sind auch solche zu den Sozial- und Arbeitsbelangen (Social) im Unternehmen darzulegen. Das „S“ in ESG gewinnt dadurch immer mehr an Bedeutung. Es umfasst neben der Einhaltung der Menschenrechte in der Lieferkette auch zahlreiche HR-spezifische Themen: Die Einhaltung der Arbeitsrechte, angemessene Bedingungen am Arbeitsplatz, faire Vergütung, Aus und Weiterbildungschancen, hohe Standards beim Gesundheitsschutz und der Arbeitssicherheit, Mitarbeiterbeteiligung, Gleichberechtigung und Diversität im Betrieb sind nur einige der zu nennenden Aspekte. Künftig deutlich mehr Transparenz durch Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung Zurzeit wird die bisherige CSR-Richtlinie überarbeitet. Noch 2022 soll die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft treten und voraussichtlich bereits ab 2024 für das Ge-
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