HR und Arbeitsrecht 11 Fragen, besonders aufwendigen Verfahren, die schnell erledigt werden müssen oder bei aufwendigen Due-Diligence-Prüfungen ist man hier bestens aufgehoben, weil zumeist mehrere Fachkollegen gleichzeitig an der Materie arbeiten können. Zusammenfassend also: Wofür eine Kanzlei? Wenn Legal Tech nicht ausreicht. Wenn es über das „Tagesgeschäft“ eines HR Business Partners hinausreicht. Wenn das Unternehmen entweder nicht im Arbeitgeberverband ist oder aber aus bestimmten Gründen die Nutzung des Verbands nicht opportun erscheint (ja, auch diese Fälle gibt es). Nicht immer ist der Gang zur Anwaltskanzlei erforderlich. Dafür sorgen übrigens teilweise die Kanzleien selbst, indem sie Legal Tech entwickeln und zur Verfügung stellen und Personalern Seminare und Schulungen anbieten. Das bedeutet für die Kanzleien keinesfalls einen Geschäftsrückgang, sondern sorgt dafür, dass sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können, den Boden bereiten für eine ordentliche Vorarbeit durch die „Personaler“ – und damit für Kundenbindung. Die Arbeitgeberverbände machen das seit jeher, die Kanzleien seit vielleicht 15 Jahren. Der Einstieg der Kanzleien in Legal Tech hat sich in den letzten zwei, drei Jahren verstärkt. Also wann sollte der Weg zu einer Kanzlei führen? „Das“ Patentrezept gibt es nicht. Man wird immer abwägen müssen, welches Instrumentarium zur jeweiligen Problemstellung passt und welche Kosten man für eine Lösung zu tragen bereit ist. Zu guter Letzt: Sie wollen sorgenfrei sein? Stellen Sie einen versierten Arbeitsrechtler ein! Sie sind auf dem Markt derzeit knapp, aber sie gewährleisten auf das Unternehmen zugeschnittene Lösungen zu klar kalkulierbaren Kosten! Kosten, da wären wir wieder bei dem wichtigen Stichwort vom Anfang. Auch hierzu ein paar Überlegungen: Nehmen wir an, der eigene Arbeitsrechtler kostet 150.000 Euro im Jahr. Dafür erhalten Sie rund 1.800 Stunden – das ergibt einen Stundensatz von rund 85 Euro (zuzüglich Sachaufwand wie Miete und PC, aber Sie werden wohl unter 100 Euro die Stunde bleiben). Natürlich variieren hier die Gehälter. Ein externer Anwalt auf Stundenbasis wird etwa für 150 bis 450 Euro tätig. Sie bekommen also 333 bis 1.000 Stunden für das gleiche Geld. Einen Gerichtsprozess in einer Instanz würde ich mit rund 20 Stunden veranschlagen (Das ist eher hoch gegriffen. Ein Externer braucht eher länger, weil Transaktionsaufwände wie Sachverhaltsaufklärung, interne Regularien und dergleichen abgeklärt werden müssen, der Interne benötigt eher weniger). Rechnen Sie also selbst. Zum Vergleich der Arbeitgeberverband: Bei 500 Beschäftigten kommen Sie auf einen Beitrag in der Größenordnung von 30.000 bis 50.000 Euro. Externen Rat können Sie sich dafür für rund 80 bis 300 Stunden einkaufen, also maximal 15 Fälle im Jahr. Und beachten Sie: Beim eigenen Arbeitsrechtler, beim Arbeitgeberverband sind all die alltäglichen 20-Minuten-Fragen der Führungskräfte inkludiert. Bei Anwaltskanzleien kommen zusätzliche Kosten obendrauf. Also bitte nicht verrechnen! ALEXANDER R. ZUMKELLER ist Vorstand und Arbeitsdirektor bei ABB und Präsident des Bundesverbands der Arbeitsrechtler in Unternehmen. Instrumentarium Überbegriff Beispiele Merkmale Kosten Legal Tech Standardisierte Massenaufgaben Arbeitsvertrag, Zeugnis, Kündigungsschreiben Praktisch kein Ermessensspielraum Sehr kostengünstig Personaler Tagesgeschäft Abmahnung, Versetzung oder Mehrarbeit mit Betriebsrat Beurteilung im Einzelfall ist erforderlich, Ermessensspielraum Kostengünstig Arbeitgeberverband StandardArbeitsrechtsangelegenheiten Alle Standardprozesse, Verhandlungen mit dem Betriebsrat, Einigungsstellen, Haustarifverträge Erhebliche Beurteilungsspielräume; vertiefte Kenntnis in der Anwendung des Arbeitsrechts auch über das einzelne Gesetz hinaus Kostengünstig Lokale arbeitsrechtlich versierte Anwaltskanzlei Alle Standardprozesse Meist tragbare Kosten Überregionale große Anwaltskanzlei Spezialfälle Besondere Rechtsmaterien wie Altersversorgung, Arbeitnehmererfindungsrecht; besonders „heikle“ Fälle; supranationale Fallgestaltungen Besondere Kenntnisse in besonderen Rechtsgebieten; hervorragender überregionaler (globaler) Leumund Teils erhebliche Kosten Übersicht: Welche Lösung für welches Problem zu welchen Kosten
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