Schwerpunkt 7 geführten Studie zeige sich, dass ein Anstieg der Inflation um 0,5 Prozent bei den Dax-Pensionsplänen zu einer Erhöhung der Pensionsverpflichtungen um etwa 2,5 Prozent führt. „Die Folgen der Energiekrise offenbaren, wie wichtig es für Unternehmen sein kann, ihre bAV zu managen“, sagt Borst und verweist auf den Aufbau von Planvermögen: Als Teil der Pensionsverpflichtung ist dieses speziell für die Begleichung der Pensionsverpflichtungen reserviert und kann beispielsweise für die nun erhöhten Rentenzahlungen verwendet werden. Lediglich der verbleibende Teil der Pensionsverpflichtung wird als Pensionsrückstellung in der Bilanz ausgewiesen. Friedemann Lucius, Vorstandssprecher von Heubeck, weist jedoch darauf hin, dass die Anpassungen der Pensionsverpflichtungen zusammen mit den zuvor beschriebenen Rentenerhöhungen den Pensionsaufwand für Arbeitgeber um den Faktor drei oder vier erhöhen könnten, ganz zu schweigen beim Einsatz von Planvermögen. „Da steckt Sprengstoff drin, gerade für HGB-Bilanzierer“, betont Lucius (lesen Sie dazu auch das Interview auf Seite 12 f.). Nicht zuletzt mit Blick auf die Bilanz setzen viele Unternehmen auf externe Versorgungsträger. Das kann die gesamte bAV betreffen, einzelne Bereiche wie die Entgeltumwandlung oder ausgelagerte Anwartschaften. Letzteres geschieht häufig über Pensionsfonds. Sofern sie nicht versicherungsförmig ausgestaltet sind, sehen sie sich aktuell mit sehr volatilen Kapitalmärkten und Kurseinbrüchen in manchen Anlageklassen konfrontiert, je nachdem, wie sie ihre größeren Freiräume bei und führt kaum zu bilanziellen Entlastungen aufseiten der Unternehmen“, sagt die Leiterin Retirement Deutschland bei WTW. „Der langjährige Abwärtstrend ist gestoppt und damit die ansteigenden Belastungen für Unternehmen, weil die Pensionsverpflichtungen tendenziell stetig aufgestockt werden mussten“, ergänzt der Senior Manager von Lurse und fügt hinzu: „Aber bis es zu einem spürbaren Zinsanstieg und somit zu einer spürbaren Entlastung kommt, kann es noch dauern.“ Gravierend ist die Lage bei den inflationsbedingten Anpassungen von Anwartschaften und Renten. Viele Unternehmen haben sich dafür entschieden, ihre laufenden Rentenzahlungen alle drei Jahre im Rahmen der gesetzlich geforderten Anpassungsprüfungspflicht an den Verbraucherpreisindex Deutschland anzupassen. Nach Erfahrungen der bAV-Expertin von WTW geschieht dies üblicherweise gebündelt im Januar oder im Juli eines Jahres. „Anfang oder Mitte 2023 kommt daher auf die betreffenden Unternehmen ein erhöhter Cash-Abfluss zu, weil die Rentenzahlungen angesichts der erhöhten Inflation dann um über zehn Prozent erhöht werden müssen“, sagt Borst. „Bei der bilanziellen Anpassung von Pensionsverpflichtungen an die Preissteigerungen können wir hingegen Entwarnung geben“, ergänzt die Leiterin Retirement Deutschland. Denn hier wird eine langfristige Annahme gewählt, die sich an dem mittelfristigen Inflationsziel der EZB orientiert. Ergo wählen Unternehmen derzeit eine Inflationsannahme von zwei bis 2,5 Prozent. Gemäß einer jährlich von WTW durch-
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