Personalmagazin plus 12/2022

umfasst jedoch keine zusätzlichen Anwartschaften von möglichen Vor-Arbeitgebern. Da ein Jobwechsel im Karriereverlauf heutzutage üblich ist, dürften vor allem außertarifliche Mitarbeitende und Führungskräfte in den Genuss von mehr als einer bAV kommen. Der Versorgungsgrad von vier Prozent für eine Führungskraft ergibt sich bei einem unterstellten Eintrittsalter von 45 Jahren (AT: 35 Jahre, Tarif: 25 Jahre) und würde bei längerer Karriere entsprechend steigen. Der Versorgungsgrad von Tarifmitarbeitenden beträgt nach angenommenen 42 Jahren im Unternehmen rund fünf Prozent der letzten Grundvergütung. In die Berechnung des Versorgungsgrads fließen aus Gründen der Vergleichbarkeit von sehr unterschiedlichen Versorgungswerken nur arbeitgeberfinanzierte Leistungen ein. Altersleistungen, die auf einer Entgeltumwandlung der jeweiligen Beschäftigten basieren, kommen noch hinzu – und dürften für eine bedarfsgerechtere Absicherung auch zwingend erforderlich sein. Die Zahlen könnten eine weitere Erklärung dafür sein, warum moderne Zusagen verstärkt Eigenbeiträge der Arbeitnehmer incentivieren, da gemeinsam-finanzierte Systeme erfahrungsgemäß nicht nur die Wahrnehmung und Akzeptanz der bAV fördern, sondern auch die erreichbare Altersleistung steigern. Ausblick Eine wettbewerbsfähige betriebliche Altersversorgung besitzt für viele Unternehmen und Arbeitnehmende gleichermaßen eine unverändert hohe Bedeutung. Eine zeitgemäße Ausgestaltung orientiert sich zunehmend am Kapitalmarkt und motiviert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch clevere MatchingZuschüsse zur Teilnahme an der Entgeltumwandlung. Die Betrachtung der individuellen Marktüblichkeit wirft die Frage auf, ob die bAV in ihrer jetzigen Form ihrem gesellschaftspolitischen Anspruch als zweite Säule der Alterssicherung in Deutschland gerecht werden kann. Das ermittelte marktübliche Niveau der arbeitgeberfinanzierten bAV reicht kaum aus, um die sinkende Tendenz der gesetzlichen Rente aufzufangen. Hinzu kommt der seit Jahren stagnierende Verbreitungsgrad der bAV. Die Bestrebungen des Gesetzgebers, die bAV DR. JOHANNES HEINIZ leitet die Practice General Consulting des Bereichs Retirement von WTW in Deutschland. ANNE BECKER ist Associate Director in der Practice General Consulting des Bereichs Retirement von WTW in Wiesbaden. DR. TINO KREKELER ist Lead Associate in der Practice General Consulting des Bereichs Retirement von WTW in Wiesbaden. substanziell auch in Branchen und Belegschaften zu verankern, sind bislang weitgehend ins Leere gelaufen. Viel Hoffnung lag auf der im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes 2018 eingeführten Reinen Beitragszusage und Opting-out-Systemen, bei denen sich die Mitarbeitenden aktiv entscheiden müssen, wenn sie an einer angebotenen betrieblichen Altersversorgung nicht teilnehmen möchten. Die ersten Modelle einer Reinen Beitragszusage stehen zwar mittlerweile bereit. Ihre Durchschlagskraft ist aber noch unter Beweis zu stellen. Auch bleibt abzuwarten, was die Ampelkoalition auf den Weg bringen wird. Betriebliche Altersversorgung 50 personalmagazin plus: bAV bAV-Prämie 7% 6% 5% 4% 3% 2% 1% 0% Tarifmitarbeitende Außertarif Führungskraft Median: 3,2 Median: 4,3 Median: 6,5 in Prozent des Grundgehalts nach Musterperson

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