Personalmagazin plus 12/2022

43 Kompetenz-Rating keit, die Flexibilität sowie die Bereitstellung von One-Pagern, E-Papern, Vereinbarungen und Informationsquellen des bAVVersicherers. Im vierten und letzten Teil der Untersuchung konzentriert sich das IVFP auf den Verwaltungsaspekt. Und welche Veränderungen zeigen sich imLaufe der Jahre bei den Ergebnissen? Vergleicht man die Mittelwerte der Teilbereichsergebnisse von 2010 bis 2022, so ergibt sich im Schnitt pro Teilbereich eine Notenverbesserung um 0,7. Am deutlichsten fiel die Verbesserung im Bereich Haftung aus. Gerade hier wird nach wie vor schnell deutlich, welche Gesellschaft ihren Vermittlern konkrete Unterstützung zur Haftungsvermeidung bieten will und wer sich aus Furcht vor eigener Haftung eher bedeckt hält. Ist in der diesjährigen Untersuchung etwas besonders aufgefallen? Beim direkten Vergleich mit den Ergebnissen zum letzten Rating gab es die höchste prozentuale Verbesserung der Bewertung beim Thema „Aufklärung darüber, dass es gemäß Betriebsrentengesetz einen Rechtsanspruch auf die sogenannte Riester-Förderung in der bAV gibt“. Ebenfalls merklich verbessert haben sich die Bewertungen zu den Themen „Betriebsrat und dessen Mitbestimmungsrechte“, „Gleichbehandlung“ sowie zur Aufklärung, dass das Gehalt bei einer Entgeltumwandlung unter Umständen unter die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze für eine private KV rutscht. Besonders positiv aufgefallen ist, dass auf neue Fragen zu aktuellen Entwicklungen, wie Corona oder Nachhaltigkeit, bereits bei der erstmaligen Abfrage bezüglich der meisten Anbieter eine sehr positive Bewertung vergeben werden konnte. Gab es auch negative Entwicklungen? Nun ja, in unserer Vorstellung sollten Arbeitgeber im Hinblick auf den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss besser darauf hingewiesen werden, welche Folgen es haben kann und wird, wenn sie den Zuschuss nicht zahlen. Denn das kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, weil die versicherungsvertragliche Lösung ausgehebelt wird, Schadenserstazansprüche oder den Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt begründen und auch handelsbilanzielle Effekte auslösen. Zusätzlich wäre es aus Sicht des IVFP natürlich schön, wenn sich noch mehr Anbieter unserer Untersuchung stellen würden. Diese Möglichkeit bieten wir auch außerhalb des zweijährigen Rating-Turnus im Rahmen einer Sonderuntersuchung an. Sind Sie mit den Ergebnissen 2022 zufrieden? Sehr sogar. Von den 25 untersuchten Anbietern konnten 20 die beiden besten Bewertungen „Exzellent“ beziehungsweise „Sehr gut“ erreichen. Unser bAV-Kompetenz-Rating zeigt die Stärken und Schwächen der Teilnehmer auf. Anbieter setzen sich beharrlich mit Verbesserungsvorschlägen auseinander, die aus unseren Kompetenz-Ratings der Vergangenheit resultieren. Dadurch können fortwährend Schwachpunkte ausgemerzt werden. Schlussendlich gibt es sehr kompetente und weniger kompetente Anbieter. Doch Kompetenz sollte nicht einfach auf eine einzelne Stelle hinter dem Komma heruntergebrochen werden. Hier würden teilweise Rangfolgen entstehen, bei denen sich Anbieter nur in Nuancen unterscheiden. Aus diesem Grund werden in den Veröffentlichungen Notenbereiche anstelle der Einzelnoten hinterlegt: „Exzellent“ liegt im Notenbereich zwischen 1,0 bis 1,4. „Sehr gut“ liegt im Bereich zwischen 1,5 und 1,9. Den einen besten Anbieter gibt es aus unserer Sicht nicht, da jeder Kunde individuell beraten werden muss und andere Bedürfnisse aufweist. Die Ergebnisse können Berater öffentlich auf der IVFP-Homepage einsehen und bedenkenlos einen der veröffentlichten Anbieter auswählen. Haben Sie Änderungen für das nächste Rating geplant? Natürlich machen wir uns bereits Gedanken über neue Fragen und stellen bestehende Fragen auf den Prüfstand. Unter dem Gesichtspunkt der Beständigkeit unseres Ratings können allerdings noch keine fixen Neuerungen genannt werden. Eventuell lohnt sich ein genauerer Blick auf die Sozialpartnermodelle, fondsgebundene rückgedeckte Unterstützungskassen oder wertpapiergebundene Direktzusagen. Vielleicht gibt es bis in zwei Jahren weitere höchstrichterliche Urteile zum Garantieniveau einer beitragsorientierten Leistungszusage, vielleicht kann die Beitragszusage mit Mindestleistung auch wieder mit Leben erfüllt werden. Am wahrscheinlichsten wird es allerdings zur Aufnahme neuer Aspekte in den Kriterienkatalog kommen, die auf Neuerungen der Politik zurückzuführen sind. Es bleibt auf alle Fälle auch in der Zukunft spannend. Nach dem Rating ist vor dem Rating, wie es so schön heißt. Prof. Dr. Thomas Dommermuth ist fachlicher Beirat des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, das regelmäßig die Expertise einzelner bAV-Versicherer überprüft.

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