Personalmagazin plus 12/2022

Betriebliche Altersversorgung 42 personalmagazin plus: bAV Personalmagazin: Weshalb brauchen Unternehmen ein Kompetenz-Rating in der bAV? Thomas Dommermuth: Die Tatsache, dass jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin Anspruch auf eine Entgeltumwandlung hat, der Arbeitgeber einen gesetzlichen Zuschuss zahlen und entsprechend der Zusage haften muss, zeigt, wie wichtig es ist, hier sämtliche Fallstricke und Tücken zu kennen. Im Gegensatz zu anderen privaten Vorsorgelösungen zählt bei der bAV nicht nur allein das Produkt, sondern eben auch das Drumherum. Das erste Kompetenz-Rating wurde 2010 von Ihnen durchgeführt. Was war Ihre Motivation? Wir hatten damals bereits reine Produkt-Ratings angeboten, welche anhand quantitativer Merkmale Ergebnisse lieferten. Da war es für uns nur naheliegend, auch die Kompetenz der dahinterliegenden Anbieter zu analysieren. Die Ergebnisse sollen einerseits Arbeitgebern und Maklern zeigen, ob hinter ausgezeichneten Produkten auch beratungskompetente Anbieter stecken. Andererseits möchten wir auch teilnehmenden Anbietern, die im Rating nicht ganz vorne liegen, ihre Schwachstellen aufzeigen, sodass sie diese ausmerzen können. Wie hat sich das Rating seit 2010 weiterentwickelt? Im finalen Kriterienkatalog hatten wir anfangs 80 Einzelkriterien, die in vier Teilbereiche (Beratung, Haftung, Service und „ Wir wollen Schwachpunkte in der Beratung ausmerzen“ Interview Katharina Schmitt Versicherungsanbieter, deren bAV-Beratung besonders gut und zuverlässig ist, werden seit 2010 im bAVKompetenz-Rating des IVFP ausgezeichnet. Thomas Dommermuth, mitverantwortlich für das Rating, erklärt die Beweggründe dafür und was sich in den vergangenen Jahren verändert hat. Verwaltung) eingeteilt wurden. Aktuell haben wir 87 Kriterien, im Laufe der Zeit wurden 35 neue Kriterien aufgenommen und 28 wieder entfernt. Insgesamt werden noch etwa 80 Prozent der ursprünglichen Kriterien abgefragt. Beständigkeit war und ist uns sehr wichtig. Es wäre ein Zeichen von Willkür, wenn sich die Bewertung der Anbieter, ohne wesentliche Änderungen vorgenommen zu haben, von einem zum nächsten Rating komplett verändern würde. Wir haben vom ersten Augenblick an darauf geachtet, dass so etwas nicht passiert. Änderungen an den Kriterien ergaben sich vor allem durch gesetzliche Neuerungen, beispielsweise durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Können Sie die vier Teilbereiche, die beim Rating überprüft werden, noch etwas genauer beschreiben? Wir analysieren die Kompetenz in den Bereichen Beratung, Haftung, Service und Verwaltung. Beratung und Haftung stehen in sehr engem Verhältnis. Während bei der Haftung der Fokus mehr auf Aufklärung beruht und daher primär im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung von Bedeutung ist, ist Beratung ein dauerhafter Prozess – über die ganze Vertragslaufzeit hinweg. Schließt ein Arbeitgeber einen bAV-Vertrag ab, bindet er sich in der Regel über viele Jahre an einen Anbieter. Umso wichtiger ist es, dass dieser bereits von Beginn an einen auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden ausgerichteten Service bereitstellt. Das IVFP betrachtet daher im Teilbereich Service die Erreichbar-

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