Personalmagazin plus 12/2022

Portabilität 41 davon ist es indes auch im neuen Job möglich, einen bAV-Vertrag abzuschließen und so ein zusätzliches finanzielles Polster für die Rentenphase zu schaffen. Bei häufigen Arbeitsplatzwechseln wird die bAV in mehrere Renten gestückelt, was die Komplexität erhöht und den Überblick erschwert. Abschluss von neuen bAV-Verträgen Der neue Arbeitgeber muss zwar eine bAV anbieten, ist jedoch nicht verpflichtet, die bestehenden Verträge weiterzuführen. Wird das Kapital in einem neuen Vertrag angelegt, können etwa die folgenden Nachteile entstehen: • Neue Abschlusskosten • Niedrigere Garantiezinsen • Schlechtere Konditionen aufgrund des gestiegenen Lebensalters • Schlechtere steuerliche Regelungen (im Vergleich mit Verträgen, die vor 2005 geschlossen wurden) • Nachteile durch erneute Gesundheitsprüfung (im Falle einer inkludierten BU) Der Abschluss eines neuen Vertrags bei Jobwechsel muss jedoch nicht automatisch einen Nachteil für den Arbeitnehmer bedeuten. Denn mit der DKÜ ist eine gebührenfreie Übertragung zwischen den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds möglich. Versicherer, die Mitglied im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind, verpflichten sich im Rahmen eines Abkommens, auf Stornoabzüge zu verzichten. Ebenso dürfen beim neuen Versicherer keine Abschlusskosten anfallen – und zu guter Letzt wird auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichtet. Eine DKÜ kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn andernfalls ein bestehender Vertrag aufgelöst werden müsste. Allerdings sind mit der DKÜ wiederum verschiedene gesetzliche Vorgaben zu beachten. Regulatorische Herausforderungen und Datenschutz Auch regulatorische Herausforderungen wie das kürzlich novellierte Nachweisgesetz (NachweisG) wirken sich auf die Portabilität der bAV aus. So ist die Dokumentation von arbeitsrechtlichen Vorgängen mit dem neuen NachweisG engmaschiger geworden. Insbesondere müssen Originale statt digitaler Dokumente vorhanden sein – dies erhöht die Komplexität. Auch ist die arbeitsrechtliche Vereinbarung dem Arbeitnehmer bereits am ersten Tag des beginnenden Arbeitsverhältnisses zu übergeben – damit einher geht eine zusätzliche Belastung für Personalabteilungen. Ferner stellt das Thema Datenschutz eine zusätzliche Problematik für Unternehmen bei der Portierung der bAV dar. So darf ein Arbeitgeber bestehende Unterlagen in der Regel nicht ohne Einwilligung des Mitarbeiters weitergeben – weder an das neue Unternehmen noch an einen unter Umständen vom Beschäftigten beauftragten Versicherungsberater. Der Versicherungsnehmerwechsel und somit auch die Übernahme werden so zusätzlich erschwert – und das Risiko erhöht sich, dass Fristen nicht eingehalten werden. Es gilt, Standards zu schaffen, um Verträge in den Bestand aufzunehmen – so ist Zugriff auf die nötigen Dokumente und Daten gewährleistet. Gleichzeitig wird Vorschriften wie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Rechnung getragen. Summa summarum Die Ansprüche von Beschäftigten an zukunftsfähige bAV-Lösungen mit Übernahmeoptionen sind hoch. Angesichts der Problematik der Sicherung einer angemessenen Altersversorgung wird die Bedeutung der Thematik noch steigen. Um sämtliche prozessuale Herausforderungen bei der bAV-Portierung zu bewältigen, die nötige Effizienz in der Abwicklung zu gewährleisten und sich rechtssicher aufzustellen, braucht es neue Ansätze. Arbeitgeber können von der Möglichkeit profitieren, sich von spezialisierten Partnern beraten zu lassen oder die bAV vollständig auszulagern. MARCO ECKERT ist Geschäftsführer der DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH, einem Spezialisten für die moderne Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Unternehmen. bAV-Abwicklung – inhouse oder per Outsourcing? Die Portierung von bAV-Verträgen ist ein komplexes Thema – hier wirken zahlreiche Faktoren zusammen. Unternehmen benötigen die richtigen Strategien, um sich dabei nachhaltig und sicher aufzustellen. Und doch sind diese auf jeden Einzelfall individuell anzuwenden. Da HR-Abteilungen angesichts zunehmender Aufgaben – zu denken ist primär an Personalentwicklung und Recruiting – immer stärker gefordert sind, fehlen häufig die Ressourcen, um auch noch die bAV vollumfänglich zu verwalten. Häufig besteht bereits eine Schwierigkeit darin, die relevanten Informationen verfügbar zu machen. Angesichts dessen sollten Unternehmen prüfen, ob die betriebliche Altersversorgung intern geschultert werden kann oder ob es sinnvoll ist, diese auszulagern. Spezialisierte Outsourcing-Partner bieten Hilfestellung in sämtlichen Bereichen – von der strategischen Beratung über die Verwaltung bis hin zur individuellen Informationsvermittlung an die einzelnen Mitarbeitenden. Der Aufwand für HR Professionals sinkt in der Regel deutlich – ebenso wie Risiken, denen sich ein Arbeitgeber gegenübersieht.

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