Mit Inkrafttreten der sogenannten europäischen Verordnung zu Pan-Europäischen Privaten Pensionsprodukten (PEPP) am 22. März 2022 ist der Weg frei für Anbieter, europaweite Altersvorsorgeprodukte anzubieten. Rund zehn Jahre sind seit den ersten konkreten Untersuchungen zur Schaffung eines EU-weit einheitlichen Markts für private Altersvorsorgeprodukte vergangen, bis sich das nun verabschiedete Regelwerk entwickelt hat. PEPP: Pan-European Personal Pension Product Das Pan-European Personal Pension Product (PEPP) – im deutschen Sprachraum oft kurz als Europarente bezeichnet – ist eine freiwillige private Altersvorsorge. Nach dem Ansparprozess stehen bei Renteneintritt im Allgemeinen verschiedene Auszahlungsoptionen wie lebenslange Rente, Einmal- oder Ratenzahlung zur Verfügung. Ein zentraler Aspekt ist die EU-weite Mitnahmefähigkeit, das heißt, wer seinen Wohnsitz in einen anderen EU-Mitgliedstaat verlegt, kann seinen Vertrag mitnehmen und – ohne den Anbieter zu wechseln – weiter besparen. Als weiterer Vorteil wird hervorgehoben, dass PEPP EU-weit jedem offen steht, ganz unabhängig vom Beschäftigungsstatus: Ob in Teil- oder Vollzeit angestellt, selbstständig oder arbeitslos genauso wie für in Ausbildung stehende Personen, das Produkt kann auch bei einer Änderung der beruflichen Situation unverändert weitergeführt werden. Zudemmuss ein PEPP geringe Kosten und volle Transparenz aufweisen. So ist eine kostengünstige Standardvariante („Basis-PEPP“) vorgeschrieben, bei der die jährlichen Kosten maximal ein Prozent des angesparten Kapitals betragen dürfen. Der Kostendeckel beinhaltet auch Beratungs- und Vertriebskosten. Daneben können bis zu fünf weitere Investmentoptionen angeboten werden. Auch für einen Anbieterwechsel, der spätestens alle fünf Jahre erfolgen kann, sind die Kosten begrenzt. Transparenz soll über einfach gestaltete standardisierte Informationsblätter vor Vertragsabschluss sowie durch regelmäßige Standmitteilungen während der Laufzeit hergestellt werden. Die verpflichtenden Produktinformationsblätter ermöglichen den Vergleich verschiedener Produkte und enthalten zudem Informationen über die Nachhaltigkeit der Finanzanlage, also beispielsweise Erfüllung sozialer und ökologischer Standards. Die Europarente kann eine Ergänzung der bAV sein Für ein Basis-PEPP sind schließlich auch Mechanismen zur Sicherstellung des Kapitalerhalts vorgeschrieben – ein Thema, das gerade in Deutschland immer wieder zentral diskutiert wird, wie es in den letzten Jahren zum Beispiel regelmäßig Die sogenannte Europarente lässt innerhalb der EU die Grenzen bei der Mitnahme von Versorgungsansprüchen verschwinden. Auch Unternehmen sollten diese private Rente kennen – gerade dann, wenn internationale Mobilität innerhalb eines Konzerns erforderlich oder gewünscht ist. im Zusammenhang mit Sozialpartnermodellen zu beobachten war. Neben einer expliziten Kapitalgarantie setzt die Verordnung auch einen rechtlichen Rahmen für alternative Maßnahmen, die den Einsatz geeigneter Instrumente zur Risikobegrenzung vorsehen. Darunter können beispielsweise Life-Cycle-Modelle fallen, bei denen Kapital in den Jahren vor Renteneintritt in risikoärmere Investments umgeschichtet werden. Europarente-Produkte sind ergänzend zu staatlichen und betrieblichen Rentensystemen und keinesfalls als Konkurrenz dazu zu sehen. Ziel von EIOPA und EUKommission ist es, mit PEPP einen Beitrag zur Schließung von Rentenlücken im Zuge demografischer Veränderungen zu leisten sowie gleichzeitig Innovationen zu fördern und den EU-Binnenmarkt zu stärken. Produkte sollen einfach und kostengünstig sein. Die Rahmenbedingungen in Deutschland Nicht nur in Deutschland ist der Markt der privaten Altersversorgung bislang eine Domäne der Versicherungsgesellschaften. Als Anbieter von EuroparenteProdukten kommt dagegen eine Vielzahl von Finanzinstitutionen infrage. Neben Versicherungsgesellschaften oder Banken können auch Investmentfirmen oder Asset Manager entsprechende Produkte anbieten beziehungsweise vertreiben. Da im Zuge der fortschreitenden DigitalisieEuroparente 35
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