Personalmagazin plus 12/2022

Betriebliche Altersversorgung 30 personalmagazin plus: bAV richtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) können selbst bei langen Laufzeiten den Erhalt der eingezahlten Beiträge nicht mehr in vollem Umfang garantieren. Wenn die Inflation Erträge und Zinsen übersteigt, verlieren die Anlagebeträge real an Wert. Dies gilt insbesondere, wenn der volle oder teilweise Beitragserhalt garantiert ist. Zusätzlich erschweren gesetzliche Rahmenbedingungen und rechtliche Unsicherheiten bei Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) und beitragsorientierter Leistungszusage (BoLZ) das Angebot attraktiver Betriebsrenten durch den Arbeitgeber und erhöhen dessen Haftungsrisiko. Diese Situation hat die Gewerkschaften der genannten Branchen umdenken lassen. Sie haben erkannt, dass das SPM ihren Mitgliedern steigende Renten ermöglicht und ihnen Chancen eröffnet, an den Erträgen des Kapitalmarkts teilzuhaben. Zudem bewahrt es die Attraktivität der bAV. So kam es zu zielorientierten Verhandlungen über das SPM mit den Arbeitgebern. Bei den Kapitalanlagen achten Gewerkschaften und Unternehmen insbesondere auf die Einhaltung sozialer, ökologischer und Governance-Kriterien (ESG). Gesetzliche Rahmenbedingungen Das 2018 mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführte Sozialpartnermodell ist das modernste Produkt der betrieblichen Altersversorgung. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür sind komplexes juristisches Neuland. Denn mit dem SPM wurde erstmals die reine Beitragszusage (rBZ) zusätzlich Beschäftigte. Die steuerliche Förderung der Beiträge erfolgt nach § 3.63 EStG und die Beitragszahlung in der Anwartschaftsphase durch variable, anpassbare Beiträge. Als Leistungen im Erlebensfall sind Altersrenten mit oder ohne Versorgung der Hinterbliebenen vorgesehen. Stirbt der Arbeitnehmer während der Anwartschaft, wird das individuelle Versorgungskapital als Rente an seine Hinterbliebenen ausgezahlt. Mit einem Sicherungsbeitrag in Höhe von fünf Prozent auf alle gezahlten Beiträge bauen die Arbeitgeber einen kollektiven Puffer auf, der Rentensenkungen unter einen von den Tarifvertragsparteien bestimmten Schwellenwert vermeiden soll. In der Anwartschaftsphase werden die Sparbeiträge in ein breit gestreutes Portfolio von Kapitalanlagen investiert. Zu Beginn der Rentenphase wird das angesparte Kapital dann in ein von diesem Portfolio getrenntes kollektives Rentenvermögen übertragen. Die erste Umsetzung dieses Sozialpartnermodells ist im Chemie-Pensionsfonds vorgesehen. Auch andere Versorgungseinrichtungen der Branche sollen die reine Beitragszusage anbieten können. Ein gemeinsamer Steuerungsausschuss der Tarifpartner lenkt und überwacht das SPM Chemie fortlaufend. Wie es zum Umdenken beim Sozialpartnermodell kam Wegen der Niedrigzinsphase und der damit verbundenen Absenkung des Höchstrechnungszinses auf 0,25 Prozent Anfang dieses Jahres lassen sich die eingezahlten Beiträge für die bAV kaum noch effizient an den Kapitalmärkten anlegen. EinSo funktioniert ein Sozialpartnermodell Arbeitnehmer Arbeitgeber Tarifvertrag zur bAV Reine Beitragszusage (Sozialpartnermodell) Mögliche Versorgungsträger: Pensionsfonds, Direktversicherung, Pensionskasse Gewerkschaft Leistung: Altersrente + Option Hinterbliebenenabsicherung + Option Invalidität AG oder AG-Verband Beiträge: inkl. AG-Zuschuss und Sicherungsbeitrag Beteiligung an Durchführung und Steuerung Steuerungsausschuss/Gremium besetzt mit AN-Vertretern, AG-Vertretern und Vertreter Versorgungseinrichtung

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