Advertorial eingreifen zu können, ermöglicht unseren Kundinnen und Kunden ein finanziell selbstbestimmtes Leben im Alter und einen sicheren Weg dorthin. Sofortschutz bei Berufsunfähigkeit Die Arbeitskraft ist das wertvollste Gut eines jeden Menschen. Fällt sie wegen Krankheit oder Unfall ganz oder teilweise weg, ist ohne private oder betriebliche Vorsorge der finanzielle Abstieg vorprogrammiert, da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nur eine Grundabsicherung bietet. Mit der kollektiven Berufsunfähigkeitsversicherung Swiss Life BU Pro können Arbeitgebende ihre gesamte Belegschaft mit attraktiven und individuell auf die Firma zugeschnittenen Konditionen gegen das Berufsunfähigkeitsrisiko absichern und eine sofort sichtbare Vorsorge für ihre Mitarbeitenden einrichten. Mit listenmäßiger Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung gestaltet sich die Verwaltung für die Personalabteilung mehr als einfach. Stets den Durchblick behalten – mit Dienstleistungen vom Vorsorgeexperten Betriebliche Vorsorge entfaltet personalpolitische Wirkung erst dann, wenn Mitarbeitende diese als echten Mehrwert empfinden und bewusst die Zusatzleistungen des Arbeitgebers wertschätzen können. Transparente, vollständige und einfach verständliche Kommunikation an die Belegschaft ist deshalb unerlässlich. Eine Versorgungsordnung ist hier das geeignete Werkzeug, zumal bAV durch unzählige Gesetze flankiert wird und diese rechtssicher in einem schriftlich dargelegten Regelwerk verlässlich transportiert werden können. Die Versorgungsordnungen aus dem Hause der Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, dem bAV-Spezialisten der Swiss Life, bieten Rechtssicherheit durch Standardisierung der Regelungsinhalte, berücksichtigen unternehmensindividuelle Ausgestaltungen, ermöglichen eine interessengerechte Nutzung aller rechtlichen Rahmenbedingungen und sind für alle Beteiligten, Mitarbeitende wie Arbeitgeber, transparent und verständlich formuliert. Gute Gründe für Swiss Life Swiss Life Deutschland ist eine führende Anbieterin von Finanz- und Vorsorgelösungen und gehört zur Swiss Life Gruppe mit Sitz in Zürich. Unter der Marke Swiss Life stehen unseren Kunden in Deutschland seit 1866 erstklassige Versicherungslösungen zur privaten und betrieblichen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenabsicherung zur Verfügung. Swiss Life verfügt über eine jahrzehntelang gewachsene Fachexpertise insbesondere im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und weiß daher sehr genau, was Unternehmen brauchen, um eine bAV zielgruppenorientiert erfolgreich zu gestalten. Finanzkraft, Kompetenz und Innovationsbereitschaft sind die maßgeblichen Gründe, warum Swiss Life bereits seit über 20 Jahren Mitglied der Versichererkonsortien der Branchenversorgungswerke MetallRente und KlinikRente ist. des § 100 EStG (sog. Geringverdienerförderung, monatliches Bruttoeinkommen max. 2.575 Euro) fallen, kann der Arbeitgeber – und das ist enorm wichtig – gegen laufenden Beitrag, da von Beginn an ansprechende Versorgungsleistungen ausgewiesen werden, die entsprechende steuerliche Förderung nutzen und erhält unmittelbar eine Erstattung von 30% des von ihm aufgewendeten Beitrags. Die Entgeltumwandlung per Direktversicherung im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG steht allen Mitarbeitenden – vom Azubi bis zum rentennahen Mitarbeitenden – zur Verfügung und wird vom Arbeitgeber mit mindestens 15 % bezuschusst. Seinen Führungskräften bietet der Arbeitgeber, zusätzlich zur Möglichkeit der Entgeltumwandlung im Durchführungsweg Direktversicherung, eine arbeitgeberfinanzierte gehaltsabhängige Unterstützungskassen-Versorgung an. Empfehlenswert ist es, für Gehaltsteile oberhalb der BBG einen entsprechend höheren Versorgungsaufwand vorzusehen, um dem höheren Vorsorgebedarf gerecht zu werden. Mit der Gehaltsabhängigkeit ist zudem Budgetsicherheit für den Arbeitgeber sichergestellt, da der Aufwand immer x % des Gehalts betragen wird. Die beiden geschäftsführenden Gesellschafter erhalten ebenfalls eine gehaltsabhängige Unterstützungskassen-Versorgung mit gespaltener Beitragsformel für Gehaltsteile unter bzw. oberhalb der BBG. Zusätzlich können die Gesellschafter den Tarif Maximo im Durchführungsweg Pensionszusage nutzen, um Teile ihrer Tantieme in Versorgung umzuwandeln. Der Mittelständler kann die Tariflösung Swiss Life Maximo für alle diese Zielgruppen, Finanzierungs- und Durchführungswege seines Versorgungskonzeptes uneingeschränkt nutzen und muss bei der Kommunikation an Belegschaft und Führungsmannschaft keine komplizierten Tarifabgrenzungen vornehmen. Renditestark und flexibel – Kapitalanlage und Garantien Wie kann es mit Swiss Life Maximo gelingen, die in Zeiten hoher Inflation erforderlichen Renditechancen trotz der vielfach starken Sicherheitsbedürfnisse der Menschen zu nutzen? Das intelligente Anlagekonzept von Swiss Life Maximo macht dies möglich. Die Grundidee von Maximo ist ein sehr hohes Investment in Aktien, um Renditechancen zu nutzen. Gleichzeitig beobachtet Swiss Life Maximo zu jeder Zeit das Geschehen an den Kapitalmärkten und kann täglich auf Veränderungen reagieren, sollte es an den Kapitalmärkten turbulent zugehen. Dieser Mechanismus sorgt für die erforderliche Sicherheit im Produkt. Die Renditechancen schafft Maximo durch eine Bruttobeitragsgarantie von mindestens 80 %. Alternativ bieten wir auch 60 %. Damit erreicht Swiss Life Maximo bereits ab Vertragsbeginn ein Fondsinvestment nahe 100 %. Wurde das Vertragsguthaben in Folge von Börsenturbulenzen gesichert, ermöglicht das Garantieniveau zudem ein zügiges Umschichten in die gewählten Fondsstrategien oder, seit Anfang 2022 ebenfalls im Angebot, in ETF-Anlagen. Der Fokus von Swiss Life Maximo, zu jeder Zeit ein möglichst hohes Fondsinvestment zu erreichen und jederzeit sichernd
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