Digitale Rentenübersicht 25 Kaum ein bAV-Portal, das sich aktuell auf dem Markt befindet, kann alle Herausforderungen der digitalen Rentenübermittlung erfüllen. Doch folgende Anforderungen sollten soweit wie möglich erfüllt sein: · Digitalisierung aller papierhaften Dokumente · Automatisierte Zuordnung der Dokumente zu jeder Versorgung, wie zum Beispiel aktuelle Standmitteilungen nach Datum · S trukturierung der Daten · S ichere Schnittstellen zu Kapitalgesellschaften und Versicherern zur täglichen Aktualisierung der Gegenwerte und eventueller Dokumente mit automatisierter Verarbeitung · Kalkulation und Ermittlung der Versorgungswerte unabhängig von der Versorgungsart und dem Durchführungsweg · Aufbereitung aller Daten und Erstellung von Standmitteilungen gemäß den Vorgaben des Rentenübersichtsgesetzes und Bereitstellung über eine Schnittstelle an die ZfDR 24/7 · A bbildung aller Durchführungswege und Versicherer ohne papierhafte Formulare · A utomatisierte Prozesse, wie zum Beispiel Zuschussberechnungen, dynamische Erhöhungen · G eschäftsvorfälle, wie etwa Adressänderungen oder Beitragsfreistellungen über Arbeitgeberportal, gegebenenfalls über Schnittstelle zur HR-Software · Standortunabhängige und Homeofficefähige Software · DSGVO-konform · E igenes Portal mit gesichertem Zugang für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Einsicht der Daten und Dokumente · M oderne Kommunikation aller Versorgungen beziehungsweise Benefits über das Mitarbeiterportal Im Rentenübersichtsgesetz sind (noch) keine Konsequenzen in Form von Bußgeldern oder dergleichen festgelegt. Dennoch sind Anbieter, Träger oder Stellen von Versorgungseinrichtungen gut beraten, die Anbindung sicherzustellen. Welche Konsequenzen drohen bei Missachtung? Das Gesetz zur digitalen Rentenübersicht schreibt vor, dass die letzte verfügbare Standmitteilung übermittelt werden muss. Weiterhin gibt es vor, dass die wertmäßigen Angaben stets mit denen in der Standmitteilung übereinstimmen müssen. Hinzu kommt, dass die Beschäftigten im Optimalfall im bAV-Portal den aktuellen Stand ihrer Altersversorgung einsehen können. Es empfiehlt sich daher, die Daten und Dokumente so aktuell wie möglich zu halten, da unterjährige Änderungen zur Versorgungshöhe, zum Beispiel durch Elternzeit und Stopp der Entgeltumwandlung, erfolgen können. Wie häufi g muss die Mitteilung aktualisiert werden? ANDREAS BRAND ist Geschäftsführender Gesellschafter der Brandconsult GmbH und seit über 30 Jahren auf die bAV spezialisiert. Seit 2019 ist er mit einer eigenen Software zur digitalen Verwaltung der betrieblichen Versorgungslösungen am Markt. Auf was muss ich bei der Einrichtung eines bAV-Portals achten?
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==