Betriebliche Altersversorgung 22 personalmagazin plus: bAV Mehr Überblick Von Andreas Brand Die digitale Rentenübersicht wird voraussichtlich Ende 2023 zur Pflicht. Sie soll allen Versicherten an zentraler Stelle einen aktuellen Gesamtüberblick über ihre Altersversorgungen geben. Doch dafür muss im Vorfeld einiges getan werden – für Arbeitgeber besteht die Pflicht, entsprechende Auskünfte zur bAV zu klären und weiterzugeben. Die wichtigsten Fragen. Zu viele Beschäftigte wissen nicht, wie es exakt um ihre Altersversorgungsansprüche aus allen drei Vorsorgesäulen (gesetzlich, privat wie betrieblich) steht. Der Gesetzgeber hat die Problematik erkannt und mit dem Rentenübersichtsgesetz (RentÜG), das am 18.2.2021 in Kraft getreten ist, die Grundlage für die zentrale Information gelegt. Vor allem für die Verbraucherinnen und Verbraucher soll die digitale Rentenübersicht mehr Transparenz bringen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat die Zielsetzung zusammengefasst: „Wir wollen den Kenntnisstand der Bürgerinnen und Bürger über ihre eigene Altersvorsorge verbessern. Mit der digitalen Rentenübersicht kann künftig jeder auf einen Blick sehen, wie es um die eigene Absicherung im Alter steht.“ Was ist das Ziel der digitalen Rentenübersicht? Die digitale Rentenübersicht wird über ein Online-Portal für alle Versicherten zugänglich sein. Das Online-Portal wird von der Zentralen Stelle für die digitale Rentenübersicht (ZfDR) aufgebaut und betrieben. Die ZfDR ist bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt. Was ist die digitale Rentenübersicht?
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