Anteil der Unternehmen mit variablem Zieleinkommen Ein Schweigegelübde im Arbeitsvertrag wäre für Mönche in einem Schweigekloster womöglich nur recht und billig. In den Arbeitsverträgen nichtreligiöser Branchen sollte man mit Verschwiegenheitsklauseln eher vorsichtig umgehen. Geschäftsgeheimnisse lassen sich dadurch schützen. Den Redefluss der Marketing-Kollegen im Großraumbüro bekommt man auf diese Weise wohl nicht eingedämmt. Eine neue Studie (Brüggemann, Ole; Hinz, Thomas; Lang, Julia; Strauß, Susanne; Zubanov, Nick: Wie fair empfinde ich meinen Lohn? Das Arbeitsumfeld macht den Unterschied, in: IAB-Forum 3. Februar 2025) belegt, dass die Zufriedenheit der Beschäftigten mit ihrem Gehalt dort am niedrigsten ist, wo die Kollegen sich aktiv untereinander über ihre Gehälter austauschen. Das wiederum spricht eigentlich ganz klar für ein Redeverbot. Tatsächlich war es lange gang und gäbe, den Mitarbeitenden in ihren Arbeitsverträgen aufzuerlegen, nicht über ihr Gehalt sprechen zu dürfen. Allerdings haben die Arbeitsgerichte solcherlei Schweigeverpflichtungen mittlerweile den Garaus gemacht. Dass die Beschäftigten miteinander über ihre Bezahlung sprechen, kann der Arbeitgeber nicht verhindern. Diese selbst herbeigeführte Entgelttransparenz lässt die Beschäftigten oft nicht mit dem guten Gefühl zurück, jetzt mehr zu wissen als vorher, sondern führt zu Unzufriedenheit. Es ist laut der Studie ohnehin schon so, dass nur etwa ein gutes Drittel der Befragten (39 Prozent) ihren aktuellen Bruttolohn als fair wahrnimmt, während eine Mehrheit (56 Prozent) der Meinung ist, einen zu niedrigen Lohn zu bekommen. Spricht man dann noch mit dem Kollegen, der einige Betriebszugehörigkeitsjahre weniger hat, und muss feststellen, dass der gehaltsmäßig locker vorbeigezogen ist, rauscht die Motivation in den Keller. Ein besseres Gefühl, gerecht bezahlt zu werden, haben die Beschäftigten laut der Studie dort, wo es klare tarifvertragliche Regelungen für die Bezahlung gibt und wo ein Betriebsrat existiert. Schweigegelübde im Arbeitsvertrag Vergütungsspannen Jahreszieleinkommen Vergütungs-Check Experte Arbeitsrecht Median des Jahreszieleinkommens* +1,30 % Veränderung zum Vorjahr € 88.991 Lurse ist Anbieter für HR- und digitale bAV-Lösungen mit Spezialisierung auf die Bereiche Compensation & Benefits, Pensions und Talents. Karrierestufe „Expert“: i.d.R. (Fach-) Hochschulabschluss, ausgeprägte Fachkenntnisse, typischerweise mehr als 5 Jahre fachbezogene Berufserfahrung in Konzeption, Planung, Integration und Durchsetzung von Fachthemen, Weiterentwicklung von Standards und Arbeitsprozessen. Der Durchschnitt Senior Expert Junior Ø 111.558 €; Variables Ziel: 11 % Ø 87.601 €; Variables Ziel: 7% Ø 69.714 €; Variables Ziel: 5% 3. Quartil Alter 45 Jahre Betriebszugehörigkeit 10 Jahre Wochenarbeitszeit 38,3 Stunden Frauenanteil 26 % Anteil mit Firmenwagen 0 % Medianwert 1. Quartil 92.699 € 122.433 € 74.950 € 88.991 € 111.969 € 69.408 € 83.726 € 101.295 € 64.505 € Variable Vergütung Durchschnittliches variables Zieleinkommen 5.193 € Variables Ist-Einkommen in Relation zum Ziel +3,2 % in Zusammenarbeit mit personalmagazin 09.25 58 % Quelle: IAB Wie fair ist mein Lohn? -3 2 -2 unfair, zu hoch -1 fair unfair, zu niedrig 1 Männer Frauen 5 7 6 7 4 2 2 1 17 21 25 25 41 37 Anteile der Antwortkategorien nach Geschlecht, in Prozent 16 Community Illustration: Lea Dohle
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