Tanz mit dem rosa Flamingo Die Spielchen aus dem Kindergarten haben zwei Kollegen am Arbeitsplatz fortgesetzt. Der eine sperrte den anderen nach einem Streit auf der Toilette ein. Nein, natürlich ist nicht bekannt, seit wann sich beide kannten und leider auch nicht der Grund für die Auseinandersetzung. Sicher ist aber, dass die fristlose Kündigung folgte. Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 11.2.2021, Az. 5 Ca 1397/20 Die Chefredakteurin eines Boulevardblatts war verantwortlich für die Veröffentlichung eines Interviews, das die Redaktion angeblich mit dem ehemaligen Rennfahrer Michael Schumacher geführt habe. Tatsächlich war das Gespräch mit KI gefaked, was in der Öffentlichkeit für viel Ärger sorgte. Der Verlag kündigte der verantwortlichen Redakteurin. Den Kündigungsrechtsstreit gewann sie allerdings. Interessant war die Begründung des Gerichts, die mehr oder weniger so lautete, dass die Chefredakteurin bei den üblichen zulässigen Lügen in der Yellow Press nicht habe wissen können, dass diese Geschichte das Maß aus Sicht des Arbeitgebers überspanne. Arbeitsgericht München, Urteil vom 29.2.2024, Az. 13 Ca 4781/23 Nach der Firmenweihnachtsfeier in einem Restaurant stürzte ein Mitarbeiter einer südbadischen Winzergenossenschaft zusammen mit einem Kollegen im Aufenthaltsraum ab. Das Trinkgelage blieb nicht unbemerkt: Auf dem Tisch standen am nächsten Morgen vier leere Flaschen Wein, im Mülleimer lagen zahlreiche Zigarettenstummel, auf dem Fußboden eine zerquetschte Mandarine, die zuvor an die Wand geworfen worden war. Einer der beiden hatte sich zudem neben der Eingangstür erbrochen. Er habe „etwas Scheiße gebaut“, fand der Mitarbeiter und wehrte sich gegen die vermeintlich ungerechtfertigte Kündigung. Das sahen die Richter in zweiter Instanz anders. Letztlich einigte man sich auf einen Vergleich. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Az. 3 Sa 284/23 Bei einer Fernsehsendung mitzuwirken, gerade wenn sie mit einer Fernreise verbunden ist, übt auf Berufstätige immer wieder eine Faszination aus. Schade nur, wenn der Arbeitgeber eine Urlaubssperre verhängt. Eine Arbeitnehmerin, die dennoch eigenmächtig ihren Urlaub nach Venezuela antrat, „Etwas Scheiß gebaut“ Silvester unter Palmen oder wo geht´s in den Dschungel? Für manche ist ein lustiger Abend bei Standup-Comedy oder eine Satire-Show garantiert, andere lachen Tränen bei Slapstick-Videos, in denen Menschen über die eigenen Füße stolpern. Wer was lustig findet, ist immer subjektiv, aber eins ist ziemlich sicher: Urteile sind nicht dafür bekannt, dass sie schallendes Lachen hervorrufen. Weiß nicht fast jeder (Nicht-)Jurist: Recht ist trocken und langweilig? Darüber lässt sich wunderbar streiten. Doch eins steht fest: Im Arbeitsrecht geht es immer um Menschen und das menschliche Miteinander. Und genau das bietet immer wieder Anlass für skurrile, absurde und auch witzige Momente. Grund genug, zehn Urteile mit einem gewissen Unterhaltungswert zusammenzustellen. Da drin bleibst du jetzt, Kollege! Früher 58 personalmagazin 09.24 Von Meike Jenrich
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