VERLAGSLEITUNG/HERAUSGEBER Reiner Straub ERSCHEINUNGSWEISE Monatlich, in der Regel am dritten Dienstag eines Monats, 25. Jahrgang REDAKTION Matthias Haller (mah) (Chefredakteur, v. i. S. d. P.) matthias.haller@personalmagazin.de Reiner Straub (str) (Herausgeber) reiner.straub@personalmagazin.de Frank Bollinger (fbo) frank.bollinger@personalmagazin.de Kristina Enderle da Silva (end) kristina.enderle@personalmagazin.de Meike Jenrich (mj) meike.jenrich@personalmagazin.de Claudia Müller (cll) claudia.mueller@personalmagazin.de Gregory Rech (gre) gregory.rech@personalmagazin.de Melanie Rößler (mer) melanie.roessler@personalmagazin.de Andrea Schmitt (as) andrea.schmitt@personalmagazin.de Katharina Schmitt (ks) katharina.schmitt@personalmagazin.de Julia Senner (se) julia.senner@personalmagazin.de FREIE JOURNALISTINNEN Daniela Furkel (dfu) (Chefreporterin) daniela.furkel.extern@haufe-lexware.com Stefanie Hornung (sh) stefanie.hornung.extern@haufe-lexware.com REDAKTIONSASSISTENZ Brigitte Pelka, Tel.: 07 61/8 98-3921, Telefax 07 61/8 98-99-3921 redaktion@personalmagazin.de GRAFISCHES KONZEPT zuzy.studio & Studio Spading Oliver Griep, Jan Spading LAYOUT Kerstin Bertsch, Ruth Großer BILDREDAKTION Carmen Brunner, David Doerrast TITELBILD UND ILLUSTRATIONEN Heftteil „Früher“: Max Kersting Heftteil „Morgen“: Emma Rose ANZEIGEN Gültige Anzeigenpreisliste vom 1.1.2023 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Niederlassung Würzburg, Unternehmensbereich Media Sales, John-Skilton-Str. 12, D-97074 Würzburg ANZEIGENVERKAUFSLEITUNG (verantwortlich für Anzeigen) Bernd Junker, Tel.: 09 31/27 91-556 bernd.junker@haufe.de MEDIA SALES Jonas Cordruwisch (Stellenmarkt) Tel.: 09 31/27 91-557, Fax -477 stellenmarkt@haufe.de Annette Förster Tel.: 09 31/27 91-544, Fax -477 annette.foerster@haufe.de Thomas Horejsi Tel.: 09 31/27 91-451, Fax -477 thomas.horejsi@haufe.de Dominik Castillo Tel. 09 31/27 91-751, Fax -477 dominik.castillo@haufe.de ANZEIGENDISPOSITION Yvonne Göbel Tel.: 09 31/27 91-470, Fax -477 yvonne.goebel@haufe-lexware.com VERLAG Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Munzinger Straße 9, D-79111 Freiburg Kommanditgesellschaft, Sitz Freiburg Registergericht Freiburg, HRA 4408 Komplementäre: Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH, Sitz Freiburg, Registergericht Freiburg, HRB 5557, Martin Laqua Geschäftsführung: Iris Bode, Jörg Frey, Matthias Schätzle, Christian Steiger Beiratsvorsitzende: Andrea Haufe Steuernummer: 06392/11008 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812398835 ABONNENTENSERVICE UND VERTRIEB Tel.: 0800/7234 253 (kostenlos) Fax: 0800/5050 446 (kostenlos) Zeitschriften@haufe.de ABONNEMENTPREISE Jahresabonnement (12 Ausgaben) 229 Euro inkl. MwSt., Porto- und Versandkosten; Bestell-Nummer: 04062-0001, ISSN: 1438-4558. Bezieher des Loseblattwerks „Das Personalbüro in Recht und Praxis“ und „Haufe Personal Office“ sowie „Haufe Steuer Office Premium“ erhalten das Personalmagazin im Rahmen ihres Abonnements. DRUCK Senefelder Misset, Doetinchem URHEBER- UND VERLAGSRECHTE Die Zeitschrift sowie alle darin enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für Entscheidungen und deren Leitsätze, wenn und soweit sie redaktionell bearbeitet oder redigiert worden sind. Soweit die Rechte an Bildern bei Dritten liegen, ist dies gekennzeichnet. Ansonsten liegen die Nutzungsrechte beim Verlag. NACHDRUCK Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlags vervielfältigt oder verbreitet werden. Unter dieses Verbot fällt insbesondere die gewerbliche Vervielfältigung per Kopie und die Aufnahme in elektronische Datenbanken. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Bildmaterialien übernimmt der Verlag keine Haftung. Die Personalmagazin-Redaktion verpflichtet sich zu einer neutralen Berichterstattung. Dazu gehört, dass wir die ausschließliche Nennung männlicher Personenbezeichnungen in allen redaktionellen Inhalten weitgehend vermeiden. Wir suchen geschlechtsneutrale Formulierungen, soweit diese das Textverständnis nicht beeinflussen und der konkreten Sache gerecht werden. Sollte keine geeignete und genderneutrale Bezeichnung existieren, nennen wir die weibliche und männliche Personenbezeichnung zumindest zu Beginn des Textes und weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir damit keine Personen ausschließen wollen. mehr als die Hälfte der Neueinstellungen in Deutschland über das Internet abgewickelt. Somit sorgte das Web für einen weiteren erheblichen Digitalisierungsschub in der Personalarbeit, der unter dem Begriff „E-HRM“ bekannt wurde. Cloud Computing Ende der 2000er-Jahre ging die Phase des Web Computing in die des Cloud Computing über, wobei Erstere nicht ersetzt, sondern eher ergänzt wurde. Auch Cloud Computing ermöglicht es, Dateien, Programme oder Dienste über das Internet bereitzustellen, weist jedoch einige Unterschiede zum Web Computing auf. Ein bedeutender Unterschied liegt zunächst in der erheblich besseren Skalierbarkeit, also der Fähigkeit, Kapazität und Leistung kurzfristig und bedarfsgerecht anzupassen. Darüber hinaus stellt Cloud Computing nicht nur Anwendungen bereit (Software as a Service), sondern bietet auch Infrastruktur wie Speicherplatz und Datenbanken (Infrastructure as a Service). Außerdem erlaubt es, auf Plattformen Anwendungen zu entwickeln, bereitzustellen und zu verwalten (Platform as a Service). Diese neuen Dienste des Cloud Computing werden zunehmend auch von HR genutzt. Cloud-Anbieter wie Amazon Web Services (AWS) oder Microsoft Azure bieten Unternehmen die nötige Infrastruktur, um ihre HR-Anwendungen und Datenbanken zu hosten. Spezialisierte Plattformanbieter ermöglichen, maßgeschneiderte Anwendungen zu erstellen und zu verwalten, wie zum Beispiel die Workday Cloud Platform. Aufgrund der hohen Rechenleistung, Speicherkapazität und Skalierbarkeit spielt Cloud Computing derzeit eine entscheidende Rolle, um Künstliche Intelligenz (KI) in die Personalarbeit zu integrieren. Generelle Cloud-ServiceProvider offerieren immer mehr KIDienste, die HR unterstützen können: So bietet Microsoft Azure Dienste mit Machine-Learning an, mit denen sich Anwendungen im Bereich HR-Analytics entwickeln und betreiben lassen. Ebenso stellt Open AI generative KI-Dienste zur Verfügung, die HR dazu nutzen kann, Texte zu generieren. Neben solchen allgemeinen Cloud-Service-Anbietern etablieren sich zunehmend spezialisierte SaaS-Anbieter, die maßgeschneiderte KI-Lösungen für immer mehr Anwendungsfälle offerieren. Die Integration von KI in die Personalarbeit steht zwar noch am Anfang, doch bereits jetzt zeichnen sich nachhaltige Veränderungen ab. Insbesondere kognitiv anspruchsvolle Aufgaben, die bislang Führungskräften vorbehalten waren, könnten digitalisiert werden. Ein besonders diskutierter Bereich ist der Einsatz von KI in der Entscheidungsfindung. So können KI-Systeme Entscheidungsträgern erklären, weshalb die Mitarbeiterfluktuation hoch ist, sie können vorhersagen, welche und wie viele Mitarbeitende kündigen werden, und vorschlagen, was dagegen getan werden kann. Dadurch entstand der neue Funktionsbereich HR-Analytics, für den beispielsweise die Plattform Visier bekannt ist. Im Recruiting übernehmen KI-Assistenten wie Paradox Olivia das Screening von Bewerbenden und kommunizieren mit diesen, während Plattformen wie Hire Vue die Personalauswahl unterstützen. Diese Entwicklung ist erst der Anfang einer Transformation, die die Personalarbeit weiter digitalisieren und verändern wird – wie genau und wie sehr, werden die nächsten 50 Jahre zeigen. PROF. DR. STEFAN STROHMEIER ist Lehrstuhlinhaber für Management-Informationssysteme an der Universität des Saarlandes. 41 Technologie
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