Immobilienwirtschaft Leseprobe

28 · Immobilienwirtschaft Nachhaltigkeit & Technologie Energieversorgung Die Wärmewende in Deutschland steckt in einer paradoxen Lage. Einerseits sind die politischen Rahmenbedingungen so klar wie nie: Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen in Neubauten seit 2024 Heizsysteme verbaut werden, die mindestens zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Unter der neuen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche jedoch wird derzeit eine Reform des GEG bis Ende 2025 erarbeitet, die ab 2026 gelten soll. Ob diese Reform die bestehende 65-Prozent-Pflicht beeinflussen wird, ist bisher nicht absehbar. Allerdings: Eine Aufweichung der Pflicht würde angesichts der Klimaziele und der bereits etablierten kommunalen Wärmeplanung auf allen Ebenen auf starken Widerfür Beschleunigung – es vereinfacht Genehmigungsverfahren und schafft neue rechtliche Spielräume, insbesondere für den Anschluss an erneuerbare Energien. Kurz zur Erläuterung: Die EU-Kommission hat mit dem ersten Omnibus-Paket weitreichende Entlastungen bei der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der EU-Taxonomie vorgeschlagen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD soll um zwei Jahre verschoben und auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und bestimmten Umsatz- oder Bilanzschwellen beschränkt werden; börsennotierte KMU sollen ganz ausgenommen werden. Auch die CSDDD soll erst ab 2028 gelten, mit reduzierten Pflichten, etwa nur für direkte Geschäftspartner und mit längeren Prüfintervallen. Bei der EU-Taxonomie sind vereinfachte Meldepflichten und Wesentlichkeitsschwellen geplant. Ziel ist eine deutliche Bürokratieentlastung, die Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung gibt. Bezogen auf die Wärmepumpe zeichnen die Marktdaten trotz dieser Entlastungen ein ernüchterndes Bild: Laut dem Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) ist der TEXT Frank Urbansky ERFOLG MIT GARANTIE: WÄRMEPUMPE, PV UND SPEICHER Heute machen Wärmepumpen bereits mehr als 60 Prozent der neu installierten Wärmeerzeuger im Neubau aus. Auch im Bestand wächst ihr Anteil deutlich – auch dank aktuell noch üppiger Förderungen. Ein Manko sind die hohen Stromkosten, doch die lassen sich mithilfe von Speichern und PV-Eigenstrom minimieren. Mit dieser doch sehr ZUKUNFTSTAUGLICHEN LÖSUNG sollte kein Investor lange warten. stand stoßen. Verschärfungen sind hingegen durchaus möglich, etwa in Form höherer Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien in der Fernwärme oder einer verpflichtenden Nutzung von PVT-Systemen, also solchen, die sowohl Strom als auch Wärme erzeugen. Entwarnung gibt es dagegen bei der Heizungsförderung: Trotz Forderungen nach Kürzungen von Kanzler Merz und CSUChef Söder betont das BMWK, dass die Programme fortgeführt werden. Die im Haushaltsentwurf 2026 vorgesehenen Kürzungen beträfen lediglich bereits 2022 eingestellte Neubauförderungen. Die 65-Prozent-EE-Pflicht dürfte also mit hoher Wahrscheinlichkeit erhalten bleiben – eventuell sogar mit zusätzlicher technischer Spezifizierung, aber kaum in ihrer grundsätzlichen Verbindlichkeit reduziert. AB 2028 AUCH FÜR DEN BESTAND Für Bestandsgebäude tritt die Vorgabe gestaffelt in Kraft: in Städten mit über 100.000 Einwohnern ab Mitte 2026, in kleineren Kommunen ab Mitte 2028, jeweils in Abhängigkeit von der kommunalen Wärmeplanung. Parallel sorgt das so genannte Omnibus-Gesetz SONDERFORM PVT UND WÄRMEPUMPE PVT-Module in Kombination mit Wärmepumpen gelten als besonders effiziente Lösung, da sie gleichzeitig Solarstrom und nutzbare Wärme liefern. Der Vorteil liegt in der hohen Flächeneffizienz und der Möglichkeit, die Wärmepumpe auch im Winter mit einer stabilen Quellentemperatur zu versorgen, was den Stromverbrauch reduziert. Nachteile sind die höheren Investitionskosten, die technische Komplexität und der noch begrenzte Erfahrungsschatz im Betrieb.

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