Immobilienwirtschaft 3/2025

76 · Immobilienwirtschaft · 03 / 2025 Verwaltung & Vermarktung Makler-Franchise mit ihren starreren Regelvorgaben oft schwer. „Ein einfaches Beispiel: Viele verbieten es, mit Kunden via Whatsapp in Verbindung zu treten. Dabei wünschen sich die Klienten das oft. Da bin ich allein besser dran, gerade in einer angespannten Marktlage wie der aktuellen“, findet Wenk. Und dennoch ist sie unbestritten, die Strahlkraft der großen Franchise-Marken. „E&V ist für viele Maklerinnen und Makler das Louis Vuitton der Branche“, sagt etwa Makler Steffen Klaus. Dafür würden sie auch geringe Provisionen in Kauf nehmen. Wie groß der Imageschaden durch die zahlreichen Medienberichte über die Ermittlungen am Ende sein wird, ist ungewiss. Erst einmal muss nun der Ausgang abgewartet werden. Offensichtlich ist aber: Ins Fäustchen lachen wird die Konkurrenz sich kaum. Dafür steht bei vielen anderen nun selbst zu viel auf dem Spiel. „VIELE MAKLER SCHLUCKEN ES, DASS VON IHNEN GEFORDERT WIRD, RISIKEN UND SOZIALABGABEN SELBST ZU TRAGEN UND GLEICHZEITIG NUR FÜR EINEN ARBEITGEBER TÄTIG WERDEN ZU DÜRFEN.“ Vanessa Wenk, Maklerin und Coach Karlsruhe ZUSAMMENARBEIT MIT SELBSTSTÄNDIGEN Worauf Arbeitgeber achten müssen Das Immobilienunternehmen zahlt einem selbstständig Arbeitenden kein Arbeitsentgelt. Vergütet wird über Provisionen. Es besteht keine Sozialversicherungspflicht, der Arbeitgeber zahlt also keine Abgaben für Kranken-, Rentenversicherung und Co. Auch für Urlaubs-, Kranken- oder Elternzeiten trägt er keine Fixkosten. Um eine Scheinselbstständigkeit kann es sich handeln, wenn eines oder mehrere der folgenden Kriterien zutreffen: 1. Der Makler arbeitet nur für einen einzigen Auftraggeber und erwirtschaftet damit mehr als 80 Prozent seines Einkommens. 2. Der Makler nimmt Weisungen entgegen (feste Arbeitszeiten, freizugebender Urlaub, regelmäßige detaillierte Berichte). 3. Der Makler arbeitet verpflichtend in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm bestimmten Orten. 4. Er wird verpflichtet, bestimmte Hard- und Software zu benutzen, die eine Kontrolle von Seiten des Auftraggebers ermöglichen. 5. Der Makler tätigt für seine Selbstständigkeit kaum Ausgaben und trägt kaum eigenes unternehmerisches Risiko. Achtung: Selbst die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG), die Anstellung eigener Mitarbeitender oder die Verteilung der Umsätze auf mehrere Auftraggeber sind keine Garanten, um Sicherheit zu erhalten. Letztlich kommt es aufs Gesamtbild an. 1 BEIM BRANCHENPRIMUS Engel & Völkers wurde ein Verfahren wegen des Verdachts auf Scheinselbstständigkeit eingestellt 1

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==