Immobilienwirtschaft 3/2025

75 · Immobilienwirtschaft · 03 / 2025 sollte, dann wurden dafür womöglich auch keine Sozialabgaben geleistet.“ Denn auch dafür sind Beiträge für Renten- und Krankenversicherung abzuführen. In diesem Verfahren ist der Ausgang noch ungewiss. Die Sensibilität für das heikle Thema Sozialabgabenbetrug sei vor allem bei den Franchisern in den vergangenen Jahren gestiegen, beobachtet Maklerin Vanessa Wenk. Allzu oft führe das aber zu einer Flucht in Grauzonen. „Wenn ich junge Makler coache, höre ich häufig, dass Franchise-Unternehmen pro forma einen kleinen Betrag an Fixkosten von ihnen einstreichen, etwa für die Nutzung von Software und Portalen wie Immoscout.“ Das täten sie, vermutet Wenk, um den Schein einer Selbstständigkeit aufrechtzuerhalten. Sie selbst rät dann eher zu einer echten Selbstständigkeit. Denn gerade in Krisenzeiten hätten es die großen Franchisegeber 1 Herr Osthus, haben die Ermittlungen gegen Engel & Völkers wirklich etwas in der Branche bewegt? Ich kann mir schon vorstellen, dass einige Franchisegeber ihre Verträge nochmal durch Anwälte haben prüfen lassen oder sogar überarbeitet haben. Letztlich wird das Thema Scheinselbstständigkeit aber wohl ein dauerhaftes Maklerthema bleiben – natürlich auch über die Immobilienbranche hinaus. Das Geschäft ist viel zu volatil, um sich in großem Maße an Angestellte zu binden. 2 Käme das Gericht zu dem Schluss, dass Sozialabgaben nachgezahlt werden müssen – könnte das überhaupt eines der Unternehmen stemmen? Das kommt auf das Unternehmen an. Die Verjährungsgrenze liegt bei vier Jahren, bis dahin kommen Zinsen und Versäumnisaufschläge auf die ohnehin nicht geleisteten Zahlungen drauf. Das kann nicht nur für kleine Maklerbüros, sondern auch für Branchenriesen ein Existenzrisiko sein. Es läuft ohnehin oft auf einen Vergleich hinaus. Die vereinbarten Summen tun dann immer noch weh – ruinieren aber nicht direkt das Geschäft. 3 Warum gehen viele Immobilienunternehmen dann dieses Risiko ein? Ich bin sicher, es gibt die Fälle, in denen es unwissentlich zu einer Scheinselbstständigkeit kommt. Es gibt aber auch die Fälle, bei denen man sich als Anwalt denkt: Das muss doch einer gemerkt haben! Die Rechtsprechung ist allerdings auch nicht ganz eindeutig. Es gibt zwei Entscheidungen vom Bundesgerichtshof – die sind maßgeblich. Trotzdem fallen die Urteile im Einzelfall durchaus unterschiedlich aus. Eindeutig ist aber: Es geht der Rentenversicherung auch um die Signalwirkung. Deswegen beschäftigen sie sich meiner Erfahrung nach eher mit den großen Fischen. Dass die Branche durch die Ermittlungen gegen Engel & Völkers aufgeschreckt ist, sei durchaus gewollt und gut so, sagt Dr. Christian Osthus, Syndikus und Geschäftsführer des IVD. D R E I F R A G E N A N DR. CHRISTIAN OSTHUS „ENTWEDER DIE MAKLER BEKOMMEN EINEN ANGESTELLTENLOHN, OFT MIT HOHEM VARIABLEM ANTEIL, ODER SIE ARBEITEN ALS SELBSTSTÄNDIGE FÜR DAS UNTERNEHMEN, ZUM BEISPIEL ALS HANDELSVERTRETER.“ Dr. Christian Osthus, Geschäftsführer des Immobilienverbands IVD

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