88 · Immobilienwirtschaft · 02 / 2025 Nachhaltigkeit & Technologie Gebäudetyp E Der Gebäudetyp E ist eines der zentralen und heikelsten Themen in der aktuellen Debatte um den Wohnungsbau. Mal steht das E für einfach, mal für energieeffizient und mal auch für erschwinglich, da doch gerade all dieses mit dem neuen Gebäudetyp in der Praxis erreicht werden soll: die Realisierung von günstigerem Mietwohnraum durch geringere Baukosten infolge gesenkter Ansprüche. Diese logische Trias ist politisch und gesellschaftlich nachvollziehbar und verständlich: Wir bauen einfacher. Dann sinken die Baukosten. Und Wohnen wird auch günstiger. Doch so einfach ist das nicht. GEBÄUDETYP E IM KOALITIONSVERTRAG Erste Hinweise zur Aufklärung liefert der Blick auf die aktuellen politischen Entwicklungen. Es hat den einen oder anderen Akteur in der Tat verwundert, dass im ersten Sondierungspapier zwischen CDU/ CSU und SPD vom März 2025 ausdrücklich vom Gebäudetyp E die Rede ist. Im Sondierungspapier heißt es: „Wohnen wollen wir für alle Menschen bezahlbar, verfügbar und umweltverträglich gestalten. Dabei setzen wir auf Anreize und Innovationsoffenheit. Bund den Gebäudetyp E mit dem BGB einführen will, muss er auch das Mietrecht anpassen. Das ist rechtlich machbar und umsetzbar, die Anpassungen betreffen nur wenige Normen. Größere Hürden stellen jedoch die so genannten „anerkannten Regeln der Technik“ dar, über die in den vergangenen Monaten viel diskutiert wurde und die auch der eigentliche Grund dafür sind, dass viele Verbände skeptisch sind, was die Machbarkeit des neuen Gebäudetyps anbelangt. Wer diese Normen nämlich nicht einhält, haftet im Zweifelsfall für spätere Mängel. Zwar kann für Bauherren und Bauunternehmen die Regel des einfachen Bauens greifen. Doch Mieter könnten dennoch Ansprüche auf erhöhten Schallschutz oder eine bessere Gebäudeeffizienz geltend machen – und damit den Gebäudetyp E juristisch aushebeln. Das bisherige Gesetzesvorhaben konnte dieses Haftungsdilemma nicht auflösen. Dabei zeigt sich eine weitere Grundsatzfrage, die bislang nicht geklärt wurde: Ist „einfaches Bauen“ wirklich gleichzusetzen mit „weniger Qualität“? Oder andersherum gefragt: Führt der Verzicht auf einige Normen wirklich zu substanziellen Einsparungen oder verschiebt er nur die TEXT Sun Jensch EINFACH, ENERGIEEFFIZIENT, ERSCHWINGLICH Einfacheres Bauen ist auch in Deutschland möglich. Doch es birgt ein Haftungsdilemma. Manche Bundesländer gehen in kluger Vereinfachung des Baurechts voran. Kann eine Senkung der Baukosten auch bei den Mietpreisen ankommen? Die politisch-technisch-ökologischen Herausforderungen in Bezug auf den GEBÄUDETYP E. Alle Wohnformen, ob Eigentum oder Mietwohnung, sehen wir als gleichwertig an. Hierfür ist die Ausweitung des Angebots von Wohnraum entscheidend. Deshalb müssen Verfahren beschleunigt und Standards vereinfacht werden, zum Beispiel durch eine schnelle Einführung des Gebäudetyps E.“ DIE TECHNISCHEN UND RECHTLICHEN FALLSTRICKE Es stellt sich mit Blick auf diesen Passus die Frage, was der Verweis auf den Gebäudetyp E tatsächlich bedeutet. Meinen Union und SPD, dass sie das Gesetzesprojekt trotz der faktischen Tücken umsetzen wollen? Und gehen sie sehenden Auges das Risiko von Rechtsstreitigkeiten ein, weil Schall- und Trittschutz nicht den Normen entsprechen? Oder ist der Verweis auf den Gebäudetyp E als pars pro toto für die zahlreichen unterschiedlichen Modelle zu werten, die aktuell diskutiert werden, um das Bauen einfacher und damit bezahlbarer zu machen? Beides, E wie einfach und E wie energieeffizient, sind grundsätzlich sinnvolle Ansätze – zumindest in der Theorie. Doch die praktische Umsetzung birgt Herausforderungen. Wenn der GEBÄUDETYP E Eine politische Bekräftigung allein bedeutet noch keine Umsetzung. Die entscheidende Frage bleibt, wie schnell und mutig die neue Bundesregierung bereits existierende Modelle in eine praktikable Gesetzgebung überführt.
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