31 · Immobilienwirtschaft · 02 / 2025 ausgelesen werden, also auch von Immobilienverwaltern. Oder von zwischengeschalteten Dienstleistern wie der Conlivo GmbH, einem IT-Start-up, das sich auf digitale Verwaltungs- und Abrechnungsprozesse im Immobilienmanagement spezialisiert hat. EIN RIESIGER MARKT „Kostendaten werden über alle gängigen ERP-Systeme automatisch vom Verwalter in seine Software übernommen und können in ein eigenes Abrechnungsprogramm einfließen“, erläutert Geschäftsführer Lennart Jörn das Konzept der Selbstablesung. Die Hausverwaltung könne den Mietern mindestens den gleichen Betrag in Rechnung stellen, den zuvor der Messdienstleister berechnet habe. Dessen Tätigkeit sei aber „nicht ohne Herausforderungen“. Probleme gebe es häufig bei der Datenübermittlung an verschiedene Schnittstellen. Abrechnungen kämen oft verspätet, Änderungen seien nur eingeschränkt möglich und mit Zusatzkosten verbunden. Die „Selbstabrechnung“ könnte den Markt grundlegend verändern. Laut heizspiegel.de, einem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderten Verbraucherportal, gibt es in Deutschland mehr als 200 Messdienstleister. Die fünf größten sind Techem, ista, Brunata, Minol und Kalorimeta. Sie halten einen Marktanteil von weit über 70 Prozent. Es handele sich um eine Marktstruktur, die Merkmale eines wettbewerbslosen Oligopols aufweise, heißt es bei heizspiegel.de. Von diesem Geschäft Z Verwaltung & Vermarktung Messdienstleister TEXT Manfred Godek Seit Jahr und Tag werden Heizkostenabrechnungen von Messdienstleistern erstellt. Nun wird diskutiert, dass Immobilienverwalter die Aufgabe auch selbst übernehmen könnten, vor allem seit viele Zähler mittlerweile fernablesbar sind. Aber LOHNT SICH DAS GESCHÄFT? Zwischen 70 und 120 Euro, je nach Rahmenvertrag, berechnet der externe Messdienstleister pro Wohnung und Jahr. Diesen Betrag könnte beispielsweise ein WEGVerwalter selbst einstreichen. Auf den ersten Blick ist das lukrativ. Vor allem, wenn er sich im Preiswettbewerb auf eine schmale Grundvergütung von nicht selten 360 Euro je Einheit pro Jahr eingelassen hat. Die Aussicht auf eine Mehreinnahme von 20 bis 30 Prozent ist also verlockend. Zumal die digitale Verbrauchserfassung vieles einfacher macht. Die Ableser klingelten oft vergeblich an den Haustüren und kamen erst im zweiten Anlauf an die Zahlen. Nach der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) von 2021 müssen seit 2022 alle neu eingebauten Zähler jederzeit fernablesbar sein und Eigentümer oder Mieter auch unterjährig Verbrauchsinformationen liefern. Bestehende Zähler müssen bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Zugleich müssen die Geräte schnittstellenoffen sein. Damit können sie auch unabhängig von den etablierten Messdienstleistern „DAS MODUL HEIZKOSTENABRECHNUNG IST NICHT SELBSTERKLÄREND. ES KANN NICHT EINFACH MAL KURZ FREIGESCHALTET WERDEN.“ Frank Hillemeier, Geschäftsführer der Immo Concept Hillemeier GmbH, Köln
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