25 · Immobilienwirtschaft · 02 / 2025 stieg klimaskeptischer Parteien verändert das politische Klima in Europa. Die wechselhafte Klimapolitik wichtiger Akteure wie der USA beeinträchtigt die globale Zusammenarbeit. Besonders KMU leiden unter der Komplexität neuer Vorgaben und Berichtspflichten. Die EU hat mit dem European Green Deal als erster großer Wirtschaftsraum einen umfassenden Rahmen für die Klimapolitik etabliert. Nun allerdings zeigen die aktuellen Anpassungen (siehe QR-Code auf Seite 26), dass die EU pragmatisch auf wirtschaftliche Realitäten und Umsetzungsherausforderungen reagiert. KAPITALMARKT ALS TREIBER Trotzdem orientieren sich Banken und institutionelle Investoren zunehmend an nachhaltigen Finanzierungsstandards, wie sie unter anderem im Rahmen der EU-Taxonomie und der Offenlegungspflichten (SFDR) definiert wurden. Für Projektentwickler und Eigentümer bedeutet das: Nachhaltigkeit wird verstärkt ein Kriterium für den Zugang zu Kapital – und damit ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Bis spätestens 2025 sollen alle Institute Klimarisiken vollständig in ihre Risikomodelle integrieren. Große deutsche Banken verschärfen bereits jetzt ihre Anforderungen an die Immobilienfinanzierung: • Die LBBW etwa verknüpft seit ihrem Beitritt zur Net-Zero Banking Alliance systematisch Dekarbonisierungsziele mit gewerblichen Finanzierungen über zehn Millionen Euro. Dabei werden Klimarisiken und Transformationspfade aktiv bewertet. • Die Deutsche Bank geht noch einen Schritt weiter. Sie strebt ein klimaneutrales Kreditportfolio bis 2050 an und hat 2023 ihren ersten umfassenden Transitionsplan veröffentlicht. Darin definiert sie Zielpfade für besonders emissionsintensive Sektoren. EINFLUSS DER VERSICHERER Deutlich tritt auch jenseits möglicher Änderungen des Green Deals die Versicherungswirtschaft am 26. Februar 2025 von der Europäischen Kommission vorgestellte „Omnibus-I-Paket“ dar. Dieses Gesetzespaket signalisiert eine grundlegende Anpassung der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie. Die wichtigsten Änderungen sind laut offizieller Mitteilung der Europäischen Kommission: DAS OMNIBUS-I-PAKET • Einschränkung des CSRD-Anwendungsbereichs: Laut dem Vorschlag der EU-Kommission ist geplant, große Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten aus dem Anwendungsbereich der CSRD herauszunehmen. Das würde den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen um etwa 80 Prozent reduzieren. • Entlastung von KMU: Die Kommission bestätigt, dass nur gelistete KMU unter die Berichtspflicht fallen – und selbst diese können bis 2028 optieren. Darüber hinaus wird betont, dass große Unternehmen keine zusätzlichen Infos von KMU verlangen dürfen, die über die freiwilligen ESRS-VSME-Standards hinausgehen. • Vereinfachung der Sorgfaltspflichten: Die geplante Änderung im Rahmen der CSDDD fokussiert die Sorgfaltspflichten primär auf direkte Geschäftspartner, insbesondere zur Reduktion des Aufwands für KMU und Zulieferer. • Pragmatischere EU-Taxonomie: die Einführung einer „materiality threshold“ von 10 Prozent, unter der Unternehmen keine tiefgehende Analyse für Taxonomie-Ziele durchführen müssen. • Verzicht auf sektorspezifische Standards: Die sektoralen Standards, die ursprünglich bis Mitte 2026 eingeführt werden sollten, stehen aktuell nicht mehr auf der Agenda. Diese Maßnahmen stellen eine signifikante Abkehr vom ursprünglichen umfassenden Ansatz des Green Deals dar. Die europäische Klimapolitik steht nämlich unter Druck von mehreren Seiten. Wirtschaftliche Herausforderungen und geopolitische Spannungen erschweren die Balance zwischen Klimazielen und ökonomischen Erfordernissen. Auch der Auf-
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