Immobilienwirtschaft 2/2025

24 · Immobilienwirtschaft · 02 / 2025 1 Der Europäische Green Deal, vorgestellt im Jahr 2019, bildet das Fundament der EU-Klimapolitik mit dem Ziel, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Die EU strebt derzeit eine Reduktion der Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030 an. Eine technische Bewertung der Kommission aus dem Jahr 2024 zeigt, dass durch vollständige Umsetzung der Fit-for-55-MaßnahKLEINE ROLLE RÜCKWÄRTS BEIM GREEN DEAL Die KLIMASCHUTZVORGABEN in Europa werden ambitionierter. Andererseits zeichnet sich durch politische Entwicklungen eine mögliche Abschwächung bestimmter Regularien ab. Dies hätte weitreichende Konsequenzen. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), deren Umsetzung in Deutschland 2023 beschlossen wurde, sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen seit 2024 berichtspflichtig. RAHMEN UND REGULIERUNGEN Die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) wurde vom Europäischen Parlament im März 2023 beschlossen, befindet sich jedoch im so genannten Trilogverfahren zwischen Parlament, Rat und Kommission. Zudem wird im Rahmen der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, EU/2024/1275) schrittweise ein digitaler Gebäudepass (Digital Building Passport, DBP) eingeführt. Dieser soll Gebäudeeigentümer bei der Renovierungsplanung unterstützen und zentrale Informationen zu Energieeffizienz, Baumaterialien und technischen Anlagen eines Gebäudes erfassen. Eine bedeutende Zäsur stellt das men eine Minderung von bis zu 57 Prozent erreicht werden könnte – ein formeller Beschluss steht noch aus. Für den Gebäudesektor ist eine Reduktion um 60 Prozent gegenüber 2015 vorgesehen. In Deutschland wurden einzelne politische Maßnahmen im Einklang mit dem Green Deal in nationales Recht überführt – etwa: das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024, das die so genannte 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei Heizungstausch festlegt. Das Klimaschutzgesetz (KSG) legt verbindliche sektorspezifische Jahresemissionsmengen für die Jahre bis 2030 fest. Die überarbeitete EU-Energieeffizienzrichtlinie (EU/2023/1791) ist ein zentrales Element des Green Deals. Sie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, den Energieverbrauch deutlich zu senken – unter anderem durch eine jährliche Sanierungsquote von drei Prozent für öffentliche Gebäude und verbindliche Einsparziele für Primär- und Endenergie. Nach der TEXT Sara Kukovec, Michael Fesselmann Schwerpunkt Zukunftstechnologien 1 VERLETZ- LICHES ÖKOSYSTEM Geopolitische Spannungen erschweren die Balance zwischen Klimazielen und ökonomischen Erfordernissen

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==